Gebührenordnung für das Stadtarchiv Völklingen

§ 1
Allgemeines

(1) Das Stadtarchiv Völklingen erhebt für die von ihm erbrachten Dienstleistungen und für die Benutzung seiner Einrichtungen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie Auslagen nach dieser Verordnung.

(2) Die Gebühren werden nach dem anliegenden Gebührenverzeichnis für das Stadtarchiv erhoben.

(3) Als Auslagen werden die Aufwendungen für Porto, Verpackung, Wertsendungen, Nachnahmeverfahren, Einschreib- und Eilsendungen sowie für spezielle Materialien erhoben.

(4) Das Stadtarchiv kann eine Vorauszahlung der Gebühren und Auslagen verlangen.

§ 2
Kostenschuldner/Kostenschuldnerin

(1) Schuldner oder Schuldnerin der Gebühren und Auslagen ist derjenige oder diejenige,

a) der oder die Einrichtung in Anspruch nimmt,
b) in dessen oder deren Interesse die Inanspruchnahme erfolgt oder
c) der oder die die Schuld gegenüber der Einrichtung schriftlich übernimmt.

(2) Mehrere Schuldner oder Schuldnerinnen haften als Gesamtschuldner oder Gesamtschuldnerinnen.

§ 3
Gebührenbefreiung

(1) In den Fällen der Nummern 1, und 2.1 des Gebührenverzeichnisses kann von der Erhebung der Gebühr abgesehen werden, wenn

a) die Inanspruchnahme des Stadtarchivs Völklingen wissenschaftlichen, orts- oder familienkundlichen Zwecken dient und nicht in überwiegend privatem Interesse liegt.
b) Dies zur Vermeidung sozialer Härten oder aus anderen Billigkeitsgründen geboten erscheint.

(2) Im Einzelfall kann von der Gebührenerhebung für Projekte angesehen werden, die in städtischem Interesse liegen. Bei Gemeinschaftsprojekten des Stadtarchivs mit anderen Trägern werden keine Gebühren erhoben.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Völklingen, 14.07.2009
Klaus Lorig, Oberbürgermeister

Gebührenverzeichnis für das Stadtarchiv Völklingen

1 Benutzung im Stadtarchiv
1.1 Benutzung von Findmitteln, Archivalien und Bibliotheksgut im Benutzersaal das Stadtarchivs Völklingen
für 1 Tag 2,50 €
für 1 Woche 10,00 €
für 1 Monat 25,00
1.2 Bei Benutzung von Archivgut, dessen Ermittlung und Aushebung besonderen Aufwand erfordern (Bilder, Karten, Pläne, Plakate etc.), 100 % Aufschlag der Gebühren von Nummer 1.1.
1.3 Bei Verwendung technischer Einrichtungen des Stadtarchivs, außer Recherchen in Datenbanken, 100 % Aufschlag der Gebühren von Nummer 1.1.
2. Schriftliche Auskünfte
2.1 Schriftliche Fachauskünfte, die Ermittlung und Einsichtnahme in Archivalien erfordern, einschließlich Ermittlung von Vorlagen bei Bestellungen von Kopien, je angefangene halbe Stunde Arbeitszeit. 10,00 €
2.2 Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen, je angefangene halbe Stunde. 25,00 €
2.3 Anfertigung von beglaubigten Kopien und Abschriften aus Personenstandsbüchern. 6,00 €
3. Ausleihe von Archivgut
Ausleihe von Archivalien zur auswärtigen Benutzung, pro Sendung zuzüglich Versandauslagen.
10,00 €
4. Anfertigung von Fotokopien (Normalkopierer) und Ausdrucken aus Datenbanken,
je Blatt
DIN A 4 0,30 €
DIN A 3 0,40 €
5. Anfertigung von Digitalkopien
(Graustufen bis max. DIN A 3, Dateiformat TIFF) und
0,50 €
6. Versendung per E-Mail (bis 1,5 MB) 1,00 €
7. Erstellung einer CD 5,00 €
8. Erstellung einer DVD 8,00 €