Im Folgenden wird sich mit der administrativen Ebene des Ausländereinsatzes in Völklingen auseinandergesetzt. Dabei wird am Beispiel der Stadtverwaltung Völklingen sowie den RESW gezeigt, wie diese den Fremdarbeitereinsatz organisierten.

Stadtverwaltung Völklingen

Zu einer ausgeprägten Verwaltung im Rahmen des Einsatzes ausländischer Arbeiter bei der Stadt Völklingen ist es nicht gekommen. Lediglich im Bereich der Verwaltung des Kriegsgefangenenlagers der Stadt lassen sich kleinere Ausdifferenzierungen nachweisen. In der unmittelbaren Zeit nach der Wiederbesiedelung der Stadt Völklingen im Sommer 1940 war offenbar die NSDAP für die Verteilung der Kriegsgefangenen zumindest in den Stadtteilen Wehrden und Geislautern zuständig. Später war die Zuweisung Angelegenheit des Arbeitsamtes.

Seit Oktober 1940 oblag die Verwaltung des städtischen Kriegsgefangenenlagers (Arbeitskommando 907) der städtischen Abteilung 7a, dem Fuhrpark. Dort gab es später die beiden Unterabteilungen Französisches Kriegsgefangenenlager und Russisches Kriegsgefangenenlager. Möglicherweise gab es eine weitere Unterabteilung, die für die Versorgung der Gefangenen zuständig war. Die Existenz einer eigenen IMI-Abteilung ist nicht belegt, obwohl aufgrund der hohen Zahlen eine solche auch ab Oktober 1943 zu erwarten gewesen wäre.

Einsatzbereiche der durch den Fuhrpark gestellten französischen Kriegsgefangenen.

Einsatzbereiche der durch den Fuhrpark gestellten französischen Kriegsgefangenen.

Weitere Verwaltungsaufgaben wurden durch die Abteilung ebenfalls wahrgenommen. So wurden die Arbeiterrapporte ausgefüllt und den Arbeitgebern zugestellt. Ferner stellte der Fuhrpark die Lohnlisten auf und nahm die Löhnung vor. Zumindest im Rahmen der Be- und Entladeaktionen seit 1942 wurde eine Entschädigung für entstandene Verwaltungskosten durch den Nahverkehrsbevollmächtigten Wiesbaden im Rahmen von zwei Reichsmark pro Tag und Mann übernommen. Neben diesen Neuerungen und auch solchen im Rahmen der Entlohnung der französischen Kriegsgefangenen war der Abteilung ein erheblicher Mehraufwand entstanden. Drei Leute waren Ende 1942 vollzeitbeschäftigt, damit die mit dem Lager verbundenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigt werden konnten.

1942 erhielt das Völklinger Ernährungs- und Wirtschaft samt mit der Ausgabe von besonderen Lebensmittelkarten an ausländische Zivilarbeiter ein neues Aufgabenfeld im Rahmen des Ausländereinsatzes zugewiesen. Diese wurden jedoch nicht durch das Amt selbst, sondern wie im Falle der Karten für Schwer- und Schwerstabeiter über die Unternehmen ausgeteilt, wodurch diesen Gruppen zusätzliche Rationen erhalten sollten. Dennoch musste diese Maßnahme koordiniert werden.

Das Verwaltungsaufkommen der Stadt Völklingen, die nur ein eigenes Kriegsgefangenenlager unterhielt, war insgesamt allerdings nicht so hoch wie in Saarbrücken, wo mit der Einrichtung des Stadtamtes 63 „Verwaltung der Ausländer- und Kriegsgefangenenlager der Stadt Saarbrücken“ im Mai 1943 eine eigene Dienststelle geschaffen wurde. Durch die Bereitstellung des Lagers zur Unterbringung von Kriegsgefangenen kleinerer und mittlerer aber auch großer ortsansässiger Unternehmen stellte die Stadt die erforderliche Infrastruktur, die entscheidende Voraussetzung für eine Zuweisung von Arbeitskräften durch das zuständige Arbeitsamt war.

RESW

Aufgrund der hohen Einsatzzahlen ausländischer Beschäftigter auf der Völklinger Hütte entwickelte sich ein ausgeprägtes System zur Verwaltung der ausländischen Arbeitskräfte, das mit Aufgabenverteilung und der Abgabe von Verantwortlichkeiten an außenstehende Stellen einherging. Werfen wir einen Blick auf die Organisation und die administrative Aufgabenverteilung bei den RESW. Dabei wird nur knapp auf die Rolle der Führungsebene eingegangen. Vielmehr werden die Zuständigkeiten und die Organisationsstruktur unterhalb der Ebene der Unternehmensspitze im Fokus stehen.

Um die RESW GmbH vor französischem Einfluss während der Völkerbundzeit zu schützen, hatte man am 7. Februar 1921 zwei Aktiengesellschaften, die Röchling’sche Eisen- und Stahlwerke AG sowie die Edelstahl Röchling AG, formiert. Diese Aufspaltung des Konzerns hatte bis zum Ende des Jahres 1935 bestand, als die beiden Aktiengesellschaften aufgelöst und als Abteilungen Rohstahl und Edelstahl wieder in die RESW GmbH eingegliedert wurden. Im Gesellschaftsvertrag der Röchling’schen Eisen- und Stahlwerke vom 27. April 1937 wurden die Organe zur Verwaltung und Kontrolle der Gesellschaft bestimmt. Diese waren die Gesellschaftsversammlung, der Aufsichtsrat, die Geschäftsführung und das Direktorium.

An der Spitze des Völklinger Konzerns standen die Geschäft sführung und das Direktorium, die sich während des Zweiten Weltkrieges mit personeller Kontinuität auszeichneten. Vorsitzender der seit 1940 dreiköpfigen Geschäftsführung war Seniorchef Dr. h.c. Dr. h.c. Hermann Röchling. Außerdem waren sein Sohn Karl Theodor Röchling und sein Schwiegersohn Dr. Hans Lothar Freiherr von Gemmingen-Hornberg, als stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung, in der Leitung des Unternehmens tätig.

Eine Stufe unterhalb der Geschäftsführung stand das Direktorium. Dieses setzte sich aus mindestens zwei Prokuristen zusammen. Eine enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung wurde dadurch gewährleistet, daß der Aufsichtsrat je einem Mitglied der Geschäftsführung gleichzeitig den Vorsitz und den stellevertretenden Vorsitz im Direktorium übertrug. Dem Direktorium gehörten neben den beiden dazu bestimmten Geschäft sführern zunächst die nicht zum Familienkreis gehörenden Dr. h.c. Wilhelm Rodenhauser (technischer Bereich), Otto Berger (Verkauf ) und Albert Maier (Finanzen) an. Im Juni 1942 wurde das Direktorium um Heinrich Stallmann erweitert. Vorsitzender dieses Zirkels war von Gemmingen-Hornberg, sein Stellvertreter war Karl Theodor Röchling. Nicht zum Direktorium zählte der Leiter der Wehrfertigungsbetriebe unter Karl Theodor Röchling, zunächst Dr. Jung, später Diplom-Ingenieur Dr. Edgar Holzkamp.

Als Entscheidungen treff ende Gremien wurden die Geschäftsführung und das Direktorium stets über wichtige Projekte informiert, gaben die Richtlinien und Direktiven der Unternehmensführung vor. Diese umfassten auch den Bereich des Einsatzes ausländischer Arbeitskräfte. Die Zuständigkeiten für die Verwaltung des Ausländereinsatzes wurden durch Direktoriumsbeschluss einem technischen Direktor, der Direktoriumsmitglied war, in den Aufgabenbereich gegeben. Über die interne Aufgabenverteilung des Führungszirkels gehen die Angaben auseinander. Das Rastatter Revisionsurteil von 1949 machte v. a. von Gemmingen-Hornberg und besonders Rodenhauser aufgrund ihrer führenden Positionen als Verantwortliche für den Ausländereinsatz auf der Hütte aus. Dem Urteil zufolge war Rodenhauser specially charged with manpower problems, er war special Delegate for matters pertaining to Labor und somit verantwortlich für die Arbeitsbedingungen der ausländischen Arbeiter.

Aufgrund ihrer führenden Stellungen waren von Gemmingen-Hornberg und Rodenhauser für den Arbeitseinsatz und v. a. die schlechte und unwürdige Behandlung der zwangsverschleppten ausländischen Arbeitern verantwortlich. Die eidesstattlichen Erklärungen im Spruchkammerverfahren gegen von Gemmingen-Hornberg weisen diesem das Ressort der kaufmännischen Verwaltung zu. Die technische Leitung unterstand Hermann Röchling und während dessen häufiger Abwesenheit Karl Theodor Röchling, dem nach seinem Ableben im Dezember 1944 offenbar die Schuld zugeschoben werden sollte.

Die Direktoriumsprotokolle zeigen, dass Wilhelm Rodenhauser sich besonders mit der Arbeiterbeschaffung, des Arbeitseinsatzes und der Betreuung der Gefolgschaft beschäftigte und oft zu diesen Fragen Berichterstattungen gab. Hierzu erarbeitete er ständig Pläne, wie die Geschäfte intern aufgeteilt werden konnten. Auf der Direktoriumssitzung vom 29. März 1943 wurden die Unterbringung und sonstige Fragen bezüglich ausländischen Arbeitern offiziell per Beschluss in seinem Geschäftsbereich verankert. Sämtliche wichtigen Angelegenheiten mussten im Direktorium besprochen werden. So wurde bspw. die Frage des Ausgangs für Ausländer, nachdem Lockerungen seitens des Reichsicherheitshauptamts (RSHA) gestattet worden waren, oder die Einführung deutschen Sprachunterrichts auf Direktoriumssitzungen besprochen.

Das Rastatter Militärtribunal vertrat 1948/1949 die Auffassung, dass die Werksdirektion zur Ausbeutung der Arbeiter aus freien Stücken die auf Reichsebene ausgearbeiteten Vorschriften und Programme zur Sicherung der Arbeitsdisziplin umsetzte und wiederholt Initiativen ergriff, die in Übereinstimmung mit diesen auf den obersten Reichsebenen erarbeiteten Ansichten, Zielen und Maßnahmen standen. Außerdem hielt es der Direktion mangelnde Fürsorge- und Aufsichtspflicht gegenüber den ausländischen Arbeitern vor. Die Leitung des Unternehmens, wie die Berufungsinstanz feststellte, hatte die menschenunwürdigen Bedingungen zwar nicht angeordnet, aber diese doch weitestgehend ignoriert, zugelassen und stillschweigend unterstützt. Ein Engagement, den Missständen Abhilfe zu verschaffen, konnte das Gericht nicht erkennen. Die Anordnung der Maßnahmen im Arbeitserziehungslager Etzenhofen wurde Hermann Röchling, Hans Lothar von Gemmingen-Hornberg und Wilhelm Rodenhauser durch das Gericht nicht zur Last gelegt, allerdings warf es ihnen vor, diese geduldet, unterstützt und nichts gegen die Übelstände unternommen zu haben.

Zum Betriebsführer der Röchlingwerke Völklingen, Altenwald und Überherrn, mit dem durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 das Führerprinzip in Unternehmen eingeführt worden war, wurde nach der Rückgliederung des Saargebietes am 1. März 1935 Hans Lothar von Gemmingen-Hornberg bestimmt, der ebenfalls am 7. April 1937 zum Ratsherren der Stadt Völklingen berufen werden sollte. Als Führer des Betriebs oblag ihm
die absolute Befehlsgewalt im Unternehmen. Er repräsentierte und vertrat es gegenüber den für den Arbeitseinsatz zuständigen Behörden nach außen hin. Sein Stellvertreter in dieser Funktion war Generaldirektor Wilhelm Rodenhauser. Sämtliche innerbetrieblichen Rundschreiben, darunter auch solche, die Angelegenheiten ausländischer Arbeiter betrafen, gingen über die Schreibtische des Betriebsführers bzw. dessen Stellvertreters und wurden von diesen unterzeichnet. Sämtliche Betriebsabteilungen des Roh- und Eisenstahlwerks waren somit über Angelegenheiten mit ausländischen Arbeitskräften informiert und instruiert.

In der Praxis lässt sich in der Hütte an einigen Beispielen festmachen, wie die Unternehmensleitung sich aktiv beteiligte, um Probleme und Unzulänglichkeiten zu beseitigen, um die Arbeitskraft der Ausländer effizienter ausbeuten zu können. Hermann Röchling befasste sich z. B. Ende des Jahres 1942 mit einer effektiveren Zuweisung französischer Arbeiter. Auch Karl Theodor Röchling äußerte Gedanken, wie sich die starke Fluktuation bei den französischen Arbeitern
vermindern ließe. Auf einer Besprechung Ende März 1942 hatte Karl Theodor Röchling angeordnet, dass eine Lohnverbesserung für französische Arbeiter geprüft werden sollte, um v. a. Vertragsbrüche unter diesen Arbeitern zu reduzieren. Ob es sich um wirkliche Verbesserungen handelte, sei dahingestellt, da doch eher der Erhalt der Arbeitskraft durch diese Maßnahme im Vordergrund stand. Durch die Afa wurde Röchling jun. in solchen Fragen auf dem Laufenden gehalten.

Als Mitte 1942 die Unterbringung ankommender ausländischer Arbeiter koordiniert werden musste, ging ein Durchschlag einer von der Abteilung Technisches Büro angefertigten Aktennotiz über eine Besprechung mit Vertretern des Völklinger Stadtbauamts, die sich mit der Schaffung von Unterkünften für ausländische Arbeiter befasste, u. a. an Hermann Röchling, Karl Theodor Röchling und die beiden Direktoren Rodenhauser und Maier.

Kontroll-, Beratungs- und Bewilligungsorgan war der Aufsichtsrat. Dieser wurde durch die Geschäftsführung in regelmäßigen Abständen in Zwischenberichten u. ä. über die Entwicklung im Unternehmen informiert. Durch die regelmäßige Berichterstattung von Geschäftsführung und Direktion war der Aufsichtsrat über den zahlenmäßigen Einsatz ausländischer Arbeitskräfte fortwährend in Kenntnis gesetzt. Ferner war der Aufsichtsrat maßgeblich an der Entscheidung zum Bau und der Finanzierung der großen Barackenlager beteiligt. Gemäß § 45 des Gesellschaftsvertrages der RESW GmbH vom April 1937 benötigte die Geschäftsführung die Genehmigung des Aufsichtsrates zur Bewilligung von Neubauten und großen Reparaturen nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat betroffenen Bestimmungen. Im Mai 1941 bedurfte es daher einer Genehmigung zum Kauf und der Aufstellung von 15 eisernen Fillod-Baracken durch den Aufsichtsrat, wofür die Summe von 175.000 RM veranschlagt war. Die Errichtung dieser Behelfsbauten war aufgrund des großen Mangels an Unterkunftsräumen für die Gefolgschaftsmitglieder und die eingesetzten Gefangenen und ausländischen freien Arbeitskräfte notwendig. Ferner genehmigte das Aufsichtsgremium im Februar 1943 die Summe von rund 1,6 Millionen Reichsmark zum Bau größerer Lagerprojekte.

Wie wurde der Einsatz der ausländischen Arbeiter, der einen hohen personellen und zeitlichen Aufwand einnahm, in einem großen Industrieunternehmen auf den unterhalb der Führungsetage gelegenen Ebenen strukturiert und geregelt? Das im Folgenden Dargestellte basiert auf einer Auswertung verschiedener Unterlagen, die Licht auf die interne Organisation des Ausländereinsatzes bei den RESW werfen. Eine Abteilung, die sich allumfassend mit dem Einsatz der ausländischen Zivilarbeiter und Kriegsgefangenen befasste, gab es nicht. Zahlreiche Stellen waren mit der Verwaltung bei den RESW auf den unteren Ebenen beschäftigt, auch wenn Versuche gestartet wurden, Einheitlichkeit herzustellen. Mit zunehmender Ausdehnung der Beschäft igung von Ausländern kam es werksintern immer wieder zu Aufgabenverschiebungen oder zur Einrichtung neuer Abteilungen, die eng miteinander zusammenarbeiteten.

Bereits seit der Anfangsphase war eine der wichtigsten Stellen im Zusammenhang mit dem Einsatz ausländischer Arbeiter und Kriegsgefangener die Abteilung für Arbeitskunde/Arbeitsvermittlung (kurz Afa). Diese Abteilung stand seit 1939 bis Kriegsende unter der Leitung von Anton Eisenlauer und war für die Beschaffung und Einstellung der Arbeiter sowie für die innerbetriebliche Steuerung und Lenkung des Arbeitseinsatzes, u. a. um Fachkräfte gezielt einzusetzen,
zuständig. Nach der Einstellung mussten ausländische Arbeiter bei der Afa einen mit Lichtbild versehenen Personalausweis beantragen.

Das Ressort stand extern mit den wesentlichen Ämtern, die eine Verteilung von Arbeitskräften vornahmen, und der Arbeitseinsatzverwaltung in Verbindung. Zum einen waren dies die Feldkommandanturen, der Verwaltungsstab des Kommandanten von Groß-Paris und verschiedene Verteilstellen in den besetzten Gebieten. Dabei ging es neben der Anforderung von Arbeitern auch um das Ausstellen von Passier- und Urlaubsscheinen. Zum anderen galt die Afa als
Schaltzentrale zum Arbeitsamt, mit den Dienstsitzen in Saarbrücken und der Völklinger Nebenstelle. In Fragen der Entlassung von Ausländern pflegte die Afa mit dem Arbeitsamt ständigen Kontakt. Ohne sich mit diesem ins Benehmen zu setzen, konnten im Zuge der Verordnung über den Arbeitsplatzwechsel von 1939 bzw. der Verordnung über die Sicherung des Gefolgschaftsstandes in der Kriegswirtschaft von 1942 keine Entlassungen vorgenommen werden. Auch die Gestapo, welche über den Werkschutz über fehlende oder zu entlassende Personen in Kenntnis gesetzt wurde, hatte zunächst Nachforschungen anzustellen.

Darüber hinaus kooperierte die Afa mit der Ausländerbetreuung der DAF, z. B. in Fragen von Vertragsbrüchigkeit oder bei der lagermäßigen Unterbringung der Ausländer. Im Juni 1942 erfolgte dahingehend ein Austausch, dass Sperrguthaben eingeführt werden sollten, um Kontraktbrüche zu reduzieren. Was die Zuteilung von Kontingenten ausländischer Arbeitskräfte anging, war man nach außen hin ebenfalls im Austausch mit der Industrie- und Handelskammer oder dem Ringführer des Fertigungsrings F 27.

Innerbetrieblich befand sich die Afa in regelmäßigen Wechselbeziehungen zu den unterschiedlichsten Abteilungen, Betrieben und dem Werkschutz. Meldungen über das Fehlen ausländischer Arbeiter gingen von den einzelnen Betrieben direkt an den Werkschutz und wurden ebenfalls der Afa weitergeleitet, die dann ihrerseits die Leute kontaktierte und anschließend mit dem Arbeitsamt in Verbindung trat. Bis etwa Ende 1941 war es die Afa, die auch Merkblätter für den Einsatz von Kriegsgefangenen erarbeitete. Der Kriegsgefangeneneinsatz und die Verhandlungen mit dem Wachkommando oblagen ebenfalls der Afa.

Intern koordinierte die Afa für die Rohstahlabteilung, das Kraftwerk in Wehrden, die Edelstahlabteilung und die Wehrfertigung die Verteilung der Arbeitskräfte und den Wechsel des Arbeitsplatzes zwischen einzelnen Betrieben. Letzteres stieß allerdings öft ers auf Gegenwehr der Betriebe, die bei dem durchweg herrschenden Arbeitermangel auf keine Kräfte verzichten wollten. Auch gehörten Passangelegenheiten bereits früh in das Aufgabengebiet der Afa.

Bis Anfang 1942 befand sich in Eisenlauers Zuständigkeitsbereich auch die Beschaffung von Gemeinschaftsunterkünften in Baracken und Sälen. Als jedoch im Zuge der verstärkten Anwerbung bzw. Deportation ziviler Arbeiter sich der Aufwand hinsichtlich Einstellung und Zuweisung der Kräfte an die Betriebe erhöhte, wurde dieses Aufgabengebiet auf die Abteilung Technisches Büro übertragen. Die Planung und der Bau von Lagern oblag später der Abteilung Architektur. Ende November 1942 und noch im Oktober 1943 war offenbar die Abteilung Lagerbetreuung ebenfalls mit der Verteilung von ausländischen Arbeitern auf Unterkünfte befasst.

Weitere Ausdifferenzierungen bei den internen Zuständigkeiten sowie Umstrukturierungen bedingt durch den zunehmenden Ostarbeitereinsatz wurden im späteren Verlauf der zweiten Jahreshälfte 1942 vorgenommen. Die Bemühungen mündeten in der Schaffung der Abteilung Lagerbetreuung und Arbeitseinsatz. Noch im November 1942 war diese Abteilung in einer Organisationseinheit zusammengefasst. Dieser Gechäftsbereich ressortierte zu diesem Zeitpunkt noch bei der Sozialabteilung. Zum 2. November 1942 wurde für das Sachgebiet der Lagerbetreuung Karl Goslar eingestellt, der im engsten Einvernehmen mit den Organen der DAF handeln sollte. In Goslars Zuständigkeitsbereich fielen auch die Beschaffung von Kleidung und Schuhen. Goslar dürfte zudem in Fragen des Luftschutzes in den Lagern betraut gewesen sein. Außerdem unterstanden der Abteilung das ärztliche Lager- und Sanitätspersonal und sie stand den Lagerbewohnern in persönlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Die Lagerbetreuung, die im Oktober 1943 am Torhaus 4 in der Bismarckstraße (Schlafhaus) Büroräume hatte, führte die Betriebsnummer 77.

Im Dezember 1942 erarbeitete Goslar gemeinsam mit Scheffel von der Ausländerbetreuung einen Zeitplan in den Ausländerlägern. Wenige Wochen später nahm das Unternehmen eine Aufteilung der Arbeitsgebiete vor und es erfolgte die Bildung zweier eigenständiger Sachgebiete. Aufgrund des Arbeitsaufwandes wurden Goslar und Scheffel gleichzeitig zusätzliche Mitarbeiter zur Seite gestellt. Die Ressorts mussten wahrscheinlich wöchentlich Berichte einreichen.

Im März 1943 wurde in Aussicht genommen, Goslar als Vertreter Rodenhausers in Ausländerfragen einzusetzen. Da es jedoch zu nicht näher spezifizierten Schwierigkeiten zwischen Goslar und Rodenhauser kam, wurde die Vertretung dem Arbeitseinsatzingenieur Karl Wuhrmann übertragen wurde.1030 Im Juli 1943 konnte Goslar Scheffel beauftragen, festzustellen, ob am Hochofen ein russischer Medizinstudent beschäft igt war, was auf eine Art Vorgesetztenrolle hindeutet. Die Lagerbetreuung war u. a. für eine Kontrolle von als Bummelanten eingestuften ausländischen Arbeitern zuständig, bei denen es zu keinem Schnellgerichtsverfahren kam. Sie war auch in die Ausgabe und Zuweisung von Arbeits- und Zivilkleidung sowie Arbeitsschuhen involviert, wofür sie in Kontakt mit den vom Werkschutz oder der DAF gestellten Lagerführern treten musste. Außerdem führte sie Listen der mit Arbeitern des Unternehmens belegten Lager.

Im April 1944 brachen eventuell bereits seit längerem bestehende Differenzen zwischen Goslar und dem Oberlagerführer der DAF, Schäfer, aus, die dazu führten, dass der Leiter der Röchling’schen Lagerbetreuung auf Intervention der Gestapo Saarbrücken entlassen werden musste. Der aus staatspolizeilichen Gründen nicht mehr tragbare Goslar wurde nach einer Unterredung mit Rodenhauser zum 29. April seines Amtes enthoben, schied aber offiziell erst zum 30. Juni 1944 aus den Diensten des Unternehmens aus. Goslars Ausscheiden bedingte eine Neuorganisation der gesamten Lagerverwaltung und Lagerbetreuung. Es war dabei vorgesehen, die gesamte Verwaltung der Abteilung einschließlich des Einkaufs der kaufmännischen Verwaltung der RESW zu unterstellen, wobei die Fragen hinsichtlich der Unterbringung und des Einsatzes der Ausländer sowie die Erstellung und Belegung der Lager wie bisher bei Rodenhauser bleiben sollten. Da dem Unternehmen an einer einheitlichen Führung der gesamten Lagerverwaltung gelegen war, sollten Rodenhauser und der Finanzdirektor Albert Meier einen Plan erarbeiten. Hierzu wurde der in der kaufmännischen Verwaltung tätige Sauer beauftragt.

Ein Besuch Rodenhauser bei den IG-Farben in Ludwigshafen hatte diesen von der Lagerverwaltung der Firma Giulini offenbar derart begeistert, dass auch die beiden Konzernangehörigen Sauer und August Endemann zu einer Dienstreise an den Rhein geschickt wurden, um sich Anregungen für die Lager der Hütte zu holen. Beide gewannen vorzügliche Einsichten für die Organisation der Abteilung. Im Juni 1944 wurde Sauer schließlich zum offiziellen Nachfolger Goslars bestimmt, nachdem die Zusammenarbeit mit der DAF nochmals eingehend erörtert worden war. Der Arbeitsbereich wurde jedoch aufgegliedert. Sauer war für kaufmännische und Verwaltungsangelegenheiten zuständig, während Friedrich Wilhelm Schäfer die Ausländerbetreuung im Benehmen mit der DAF zufiel.

Leiter der Abteilung Arbeitseinsatz, später Ausländerzentrale (Arbeitseinsatz) (AZ), die die Betriebsnummer 76 führte, wurde im November 1942 ein gewisser Scheffel, dessen Sachgebiet mit dem Unternehmenseintritt Karl Goslars auf Arbeitseinsatzfragen bzw. den Arbeitseinsatz der Ausländer beschränkt wurde. Mit der Arbeit Scheffels war Rodenhauser, der diesem Versagen vorwarf, Ende August 1943 nicht einverstandenen, weswegen Anton Eisenlauer in Scheffels Arbeitsgebiet vermehrt eingebunden werden sollte. Auf Eisenlauers Initiative ging auch eine am 1. Oktober 1943 aufgestellte zweisprachige Broschüre Regelung des Arbeitsverhältnisses für Ausländische Arbeiter zurück, in der auf 25 Seiten in deutscher und französischer Sprache die Bedingungen des Arbeitseinsatzes (für Franzosen) festgelegt wurden. Diese Unzufriedenheit mit Scheffel hielt in der Folgezeit weiter an. Bei einer Aussprache zwischen von Gemmingen-Hornberg, Karl Theodor Röchling und Rodenhauser wurde Scheffels Einsatz Anfang November 1943 schließlich neu geregelt. Scheffel wurde dem Arbeitseinsatzingenieur Wuhrmann unterstellt und sollte nach dessen Anweisungen den Arbeitseinsatz aller Ausländer auf dem gesamten Werk mitlenken und überwachen. Zu einer Verbesserung des Klimas kam es nicht. Nachdem es Mitte März 1944 zu Unstimmigkeiten gekommen war, erachtete man eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Scheffel als die richtige Lösung. Soweit kam es allerdings nicht, da Scheffel noch Ende Oktober 1944 in Diensten des Unternehmens stand.

Die Abteilung Arbeitseinsatz, die später in Ausländerzentrale umbenannt wurde, befasste sich besonders mit Urlaubsfragen für Ausländer oder war mit der Einteilung von Ostarbeitern als Kolonnenführern beschäftigt. Bis Juni 1944 galt die Abteilung Arbeitseinsatz als zentrale Meldestelle zur Registrierung der Bummelanten und fehlenden Ausländer.

Am 17. Mai 1943 wurde der Oberstleutnant a. D. Friedrich Wilhelm Schäfer eingestellt. Dieser war zunächst für einen Einsatz im Luftschutz oder Werkschutz
vorgesehen. Wenige Monate nach seiner Einstellung wurde ihm wegen seiner Sprachkenntnisse die kulturelle Betreuung der Franzosen zugewiesen, um diesen das Leben in der Fremde, den harten Arbeitstag und das eingeschränkte Lagerleben zu „verschönern“. Im März 1944 plante die Unternehmensführung, Schäfer als Beauftragten für die Arbeitsdisziplin unter dem Arbeitsingenieur Wuhrmann einzusetzen. Nach der geplanten Trennung von Scheffel im März 1944 sollte Schäfer dessen Aufgabengebiet übernehmen. Einen Monat später wurde Schäfer dem zum Beauftragten für die Arbeitsdisziplin ernannten Schuler unterstellt, auf dessen Weisung hin er für alle Frage der Disziplin der Ausländer zuständig war. Im Juni 1944 war vorgesehen, das Aufgabengebiet des Lothar Koehorns (Wehrmachtsverbindungsstelle) gemeinsam mit Bechthold zu übernehmen. Zudem wurden ihm Teile des Sachgebietes Goslars (Betreuung der Ausländer im Benehmen mit der DAF) übertragen. Schäfer wurde auch mit der Koordinierung des Sanitätswesens beauftragt.

Das Völklinger Stadion wurde zur Benutzung durch ausländische Arbeiter (außer Ostarbeiter) freigegeben.

Das Völklinger Stadion wurde zur Benutzung durch ausländische Arbeiter (außer Ostarbeiter) freigegeben.

Die Stadtverwaltung genehmigt die Benutzung des städtischen Freibades durch spanische Arbeiter.

Die Stadtverwaltung genehmigt die Benutzung des städtischen Freibades durch spanische Arbeiter.

Kontakte mit der Stadtverwaltung Völklingen wurden ebenfalls gepflegt. Im Rahmen der Quartierbereitstellung der Ausländer mussten beide Seiten miteinander kooperieren. So wurden bspw. Teile der bei den RESW eingesetzten russischen Kriegsgefangenen im Kriegsgefangenenlager der Stadt Völklingen am Rotenhof untergebracht. Im Gegenzug nutzte die Stadt Völklingen die von der Hütte in der Schwimmhalle eingerichtete Entlausungsanstalt um ihre Kriegsgefangenen dort zu entwesen. Auch was die Freizeitgestaltung anging, fand ein Austausch zwischen Verwaltung und Unternehmen (Abteilung Lagerbetreuung) statt. 1943 gestattete die städtische Bauabteilung den RESW, dass den dort eingesetzten ausländischen Zivilarbeitern – mit Ausnahme der Ostarbeiter – das Stadion jeden Montag ab 18 Uhr zur Benutzung zur Verfügung stand. Auch wegen der Benutzung des Völklinger Freibades wurden Vereinbarungen getroffen. Was die infrastrukturellen Voraussetzungen des Ausländereinsatzes anging (z. B. Zuweisung von geeignetem Gelände für Lagerbauten), standen die Kommunal- und Hüttenverwaltung im ständigen Austausch. Auf dem Gebiet der polizeilichen Anmeldung der ausländischen Arbeiter fand zwischen dem Werkschutz und dem Völklinger Polizeirevier 7 regelmäßiger Verkehr statt.

Das Aufgabengebiet zur Überwachung und Erfassung kranker deutscher Arbeiter wurde mit Wirkung vom 1. Mai 1944 einem Beauftragten für die Arbeitsdisziplin (BfA) unterstellt. Mit dem Amt betraut wurde der kommissarische Leiter der Sozialabteilung, Wilhelm Schuler, der eng mit dem Arbeitseinsatzingenieur, der vom Reichsminister für Bewaffnung und Munition eingesetzt wurde, kooperieren musste. Als Schuler Ende Oktober 1944 zum Kriegsdienst eingezogen werden sollte, versuchte das Unternehmen vehement dessen Unabkömmlichstellung aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zeitpunkt war Schuler für Fragen des Arbeitseinsatzes und des Arbeitsrechts zuständig. Daneben oblagen ihm die Verhandlungen mit dem Betriebsobmann der DAF und den Vertrauensräten.

Ziel war es, die Prozesse bei der Durchführung dieser Obliegenheiten zu verbessern und v. a. zu vereinheitlichen, um den Krankenstand zu mindern. Im Juni 1944 wurde der Zuständigkeitsbereich des BfA auch auf die ausländischen Arbeiter und Ostarbeiter ausgedehnt. Die Abteilung Arbeitseinsatz dürfte somit von dieser Aufgabe entbunden worden sein.

Die Rolle des Arbeitseinsatzingenieurs bei den RESW wurde dem Oberingenieur Kurt Wuhrmann übertragen, der 1944 dem technischen Sekretariat der Rohstahlbetriebe, der Unfallmelde- und der Betriebswirtschaft sstelle zugeordnet war. In Speers Rüstungsministerium wurde 1943 das Amt des Reichsarbeitseinsatzingenieurs geschaffen, dem regionale und betriebliche Arbeitseinsatzingenieure unterstanden. Die betrieblichen Einsatzingenieure, deren Stelle in allen Rüstungsbetrieben mit mehr als 300 Arbeitskräften ab Oktober 1943 eingerichtet werden musste, waren Angestellte der Unternehmen und mussten für einen zweckentsprechenden Einsatz der Arbeitskräfte in den Betrieben sorgen, um eine Steigerung der Produktivität zu erreichen.

Die Sozialabteilung war Anlaufstelle bei Fragen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitsdisziplin. Zu ihrem Arbeitsgebiet gehörte ferner die Erstellung von Merkblättern oder das Erarbeiten allgemeingültiger Regelungen in verschiedenen Fragen für die gesamte Hütte.

Ständig in die Verwaltung der ausländischen Arbeiter waren die Abteilungen Lohnbüro und Stammrolle involviert, die hierfür ebenfalls regen Kontakt mit der Afa pflegten. Die Arbeiterstammrolle händigte die Stechkarten sowie nach Entlassung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitspapiere aus und vergab die Kontrollnummern. In die von ihr geführte Personalkartei wurden Eintragungen z. B. von Familienheimfahrten vorgenommen und die den Arbeitern zugewiesenen Kontrollnummern notiert. Das Lohnbüro wurde über alle lohnmindernden Maßnahmen im Zuge disziplinarischer Schritte seitens der Betriebe informiert. Auch regelte es die Auszahlung oder Überweisung der Löhne. Daneben war bei der Abteilung Krankenkasse ein Sachberater für Ausländer zuständig.

Letztlich waren sämtliche Betriebe, in denen ausländische Arbeitskräft e zum Einsatz kamen in irgendeiner Weise mit dem Ausländereinsatz der RESW konfrontiert. So dürften beispielsweise die beiden Mitarbeiter des Betriebsbüros des Hochofens (Betrieb 22), denen die Bearbeitung von Lohn- und Arbeiterangelegenheiten zugewiesen war, auch über die dort eingesetzten ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter verwaltet haben. Die Betriebsleiter, die als unterste Strafinstanz galten und Bußen verhängen konnten, standen im Austausch mit dem Werkschutz und der Afa. Mitarbeiter einzelner Betriebe wurden bestimmt, die ausländischen Arbeiter in ihren Unterkünften abzuholen. Vorarbeiter wurde zur Beaufsichtigung der Ausländer am Arbeitsplatz herangezogen.

In den einzelnen Betrieben, wo der eigentliche Arbeitseinsatz hauptsächlich vonstattenging, wurden zahlreiche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den ausländischen Arbeitern geregelt. Dort wurden der Urlaub gewährt oder Entlassungsscheine ausgestellt, die an Afa und Stammrolle weitergeleitet wurden. Als unterste Strafinstanz bei den RESW konnten die Betriebschefs in dem von der Betriebsordnung gesteckten Rahmen kleinere Verstöße von Arbeitern mit Geldbußen ahnden, nachdem der betriebliche Vertrauensmann konsultiert worden war. Die Betriebsleiter konnten über die Gewährung oder den Entzug von Leistungszulagen entscheiden und mussten Nichtrückkehrer oder sogenannte Bummelanten direkt dem Werkschutz melden.

Eine weitere Abteilung bei den RESW, die mit Kriegsgefangenen oder ausländischen Arbeitskräft en zu tun hatte, war die Abteilung Verpflegung (Betriebsabteilung 71).1081 Diese kaufte beispielsweise 1941 3,6 Tonnen Wirsing vom städtischen Landwirtschaftsbetrieb, der möglicherweise auch für die Versorgung der kriegsgefangenen oder zivilen Arbeiter bestimmt war.1082 Zu Beginn des Jahres 1941 war diese Abteilung in die Quartierbeschaffung involviert. Noch ein Jahr später war sie für die Einteilung der Ausländer in den Lagern verantwortlich. Auch die Abteilung Architektur kam zwischen 1940 und 1945 mit Zwangsarbeit in Berührung, da hier die Lagerpläne der Massenunterkünfte für die ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter entworfen wurden. Die Zuständigkeit der Unterkunftsbereitstellung gab die Afa 1941 an die Abteilung T.B. (Technisches Büro) ab. Den Aufbau der Lager nahm Betrieb 41 vor, der auch die Bauleitung innehatte und Fremdfirmen die Arbeiten ausführen ließ.