Mit dem Herannahen der Front wurden neben zahlreichen verpflichteten Deutschen auch ausländische Arbeiter und Kriegsgefangene für Schanzarbeiten und zum Stellungsbau dienstverpflichtet und von ihren Arbeitsstätten kurzzeitig oder ganz abgezogen. In Völklingen waren unter anderem die RESW davon nicht gänzlich ausgenommen. Auch von Grube Velsen wurde eine große Anzahl von Arbeitern für solche Zwecke eingesetzt. Einige Betriebe waren zumindest zu Beginn der Rearmierungsaktion aber von der Gestellung von Arbeitern entpfl ichtet. Dazu zählten das Luisenthaler Betonwerk Dyckerhoff & Widmann, das Bauunternehmen Hoch-Tief in Luisenthal und die Bimssteinindustrie Tacke in Völklingen. Auch einige Betriebsabteilungen der RESW, wie die Kokerei oder die Benzolerzeugungsanlage, waren hingegen zunächst von der Abgabe von Arbeitern befreit.

Die RESW sollten 1.000 Mann für Schanzarbeiten abstellen, wie Hermann Röchling mit der NSDAP-Gauleitung Westmark vereinbart hatte. Tatsächlich wurden rund 1.300 Arbeiter abgestellt. Röchling’sche Arbeitskräfte waren u.a. zu Schanzeinsätzen nach St. Julien, Bolchen, Dieblingen, Eblingen, ins Köllertal und nach Völklingen selbst abkommandiert worden. Mit dieser hohen Quote und einem nicht zweckmäßigen Einsatz war das Unternehmen nicht einverstanden, weswegen es mit den zuständigen Stellen in Austausch stand. Auch drängte das Unternehmen auf die Freistellung einzelner deutscher und ausländischer Facharbeiter, da der Schanzeinsatz zu Arbeitskräftemangel im eigenen Betrieb führte. So konnte bspw. beim Verladebetrieb der Zementfabrik nur eine Schicht gefahren werden. Um eine Nachtschicht zu gewährleisten, forderte das Unternehmen deswegen die Freistellung einiger Ostarbeiterinnen. Begründet wurde dies mit dem Argument, dass der Zement schließlich für den Stellungsbau benötigt wurde und die Zementfabrik der Halberger Hütte aufgrund eines Luftangriffs ausgefallen war.

Das aus mindestens 450 italienischen Gefangenen bestehende Arbeitskommando 402, von dem 1946 anscheinend noch jede Spur fehlte, war im August 1944 bei den RESW im Einsatz und wurde zu Schanzarbeiten in die Saarpfalz abgezogen. Allerdings lässt sich dieses Kommando nicht eindeutig in Völklingen verorten.

Andererseits wurden aber auch ausländische Arbeitskräft e nach Völklingen zugeteilt, die sich an den dortigen Maßnahmen zur Rearmierung des Westwalles, jener westlichen Verteidigungslinie von der niederländischen bis zur Schweizer Grenze, zu beteiligen hatten. Im Zuge der Wiederbewaffnung des von den westlichen Alliierten als Siegfried Linie bezeichneten Verteidigungssystems wurden in Völklingen spätestens seit Anfang Oktober 1944 Arbeiten an Bunkeranlagen und Stellungen in Angriff genommen. Hierfür und sicherlich auch für Arbeiten in der Umgebung wurden um die Mitte des Monats offenbar mehr als 500 serbische Kriegsgefangene eingesetzt, die den in Völklingen bestehenden Arbeitskommandos 902 und 907 übergeben wurden.

Mit dem zunehmenden Näherrücken der Westfront setzten neben der Instandsetzung der Verteidigungsanlagen des Westwalls zeitgleich die Planungen zur Rückführung aller fremdvölkischen Arbeitskräfte aus dem Saarland ein. Am 18. September 1944 ging bei den saarländischen Betriebsführern eine von der Gestapo Saarbrücken mit dem Geschäftszeichen L-BNr. 543/44g versehene Verfügung ein, die den Abwehrbeauft ragten der Unternehmen zur Kenntnis gebracht werden sollte und worin genaueste Anweisungen für den Rückführungsfall festgelegt wurden. Demnach hatte die Rückführung der ausländischen Arbeitskräfte unverzüglich zu erfolgen, sobald von der Gestapo das Auslösungs-Stichwort „Hochofen“ ausgegeben wurde, das den Betrieben über die Polizei- oder Gendarmeriestellen bzw. durch Kurier mitgeteilt werden sollte. Anschließend mussten sämtliche ausländischen Arbeiter nebst Frauen und Kindern in den Lagern zusammengefasst werden. Zur Begleitung der Transporte sollten zuverlässige deutsche Bewachungskräfte, soweit möglich aus dem haupt- und vor allem nebenamtlichen Werkschutz gestellt werden – im Verhältnis ein Wachmann auf zwanzig Arbeiter. Die Unternehmen mussten Pferdegespanne und Handwagen für Gepäck, Verpflegung und Marschuntüchtige zur Verfügung stellen. Unmittelbar nach Bekanntgabe der Losung hatte auf diesen Fahrzeugen die bereits in den Betriebslagern extra für diesen Zweck vorgehaltene Marschverpflegung aufgeladen zu werden. Verantwortlich für die unter Vorwand durchzuführenden Vorarbeiten und den reibungslosen Ablauf war der Betriebsführer bzw. eine von diesem mit der Ausführung beauft ragte Person. Nach Feststellung der Vollzähligkeit der dem Betrieb zugewiesenen ausländischen Arbeiter sollte der Abmarschbefehl ergehen und die ausländische Gefolgschaft sich am eigens zugewiesenen Sammelpunkt einfinden. Die Gestapo-Verfügung musste zur Vermeidung einer etwaigen Panikstimmung oder Kolportage unsinniger Gerüchte bis zur Auslösung des Stichwortes unter allen Umständen geheim gehalten werden.

Bei den RESW fand wenige Tage nach dem vermutlichen Eingang des Gestapo-Schreibens auf einer Direktoriumssitzung am 25. September 1944 unter dem Tagesordnungspunkt Ausländerfragen eine Aussprache bezüglich des für besondere Fälle vorgesehenen Abtransportes der Ausländer statt. Dabei wurde Direktor Rodenhauser zunächst beauftragt, Ermittlungen über die Zahl der Zivilfranzosen anzustellen, da diese zuerst abgestoßen werden sollten. Außerdem war das Gremium der Ansicht, dass nicht zuviele Ausländer auf einmal in Marsch gesetzt werden sollten, um sicherlich Teile der Produktion aufrecht zu erhalten.

Neben der Gestapo waren auch das Gauarbeitsamt Westmark und die DAF in die Vorbereitungen des Rücktransports der ausländischen Arbeitskräfte involviert. Letztere hatte wenige Tage nach Verfügung vom 18. September, am 29. September, über die Abteilung Lagerbetreuung angeordnet, dass sämtliche Ausländer ihre Essgeschirre und -bestecke beim Abtransport mitzuführen hatten.

Am 26. Oktober 1944 sandte der Präsident des Gauarbeitsamtes Westmark an alle ausländischen Arbeitskräfte beschäftigende Betriebsführer ein Rundschreiben, worin nochmals Bestimmungen hinsichtlich der vorsorglichen Planung für einen etwaigen Abtransport ausländischer Zivilarbeiter gemacht wurden. Ziel der Maßnahmen, die vom Reichsinnenminister dem höheren SS- und Polizeiführer übertragen worden waren, war bei unmittelbarer Bedrohung durch feindliche Streitkräfte, die mit großen Mühen und großem Kostenaufwand angeworbenen ausländischen Arbeitskräfte für die gewerbliche Kriegswirtschaft, insbesondere die Rüstungsindustrie, des übrigen Reichsgebiets zu erhalten. Seitens des Gauarbeitsamtes wurde Wert darauf gelegt, dass die Arbeiter betriebsweise geschlossen abtransportiert und ebenso in den Verlagerungsbetrieben eingesetzt werden sollten. Die den Transport begleitenden Wachmannschaften und sonstiges Personal mussten zu sogenannten Korporalschaften oder Trupps mit Korporalschafts- oder Truppenführern zusammengestellt werden. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung war der Korporalschaftsführer, dem ein oder mehrere Dolmetscher aus den Reihen der ausländischen Arbeiter zur Seite gestellt werden sollten. Außerdem hatte er bei Ankunft im letzten Verpflegungslager innerhalb des Gaues Westmark sich die tatsächlich dort eingetroffene Zahl der Ausländer schriftlich bestätigen zu lassen und dies dem Gauarbeitsamt mitzuteilen.

Als Anlage wurde ein von Gestapo und Gauarbeitsamt erarbeitetes Merkblatt für Bewachungs- und Begleitpersonal im Falle der Rückführung der ausländischen Arbeitskräfte aus dem Gau Westmark beigefügt, das erst bei Ausgabe des Kennwortes an das deutsche Begleit- und Wachpersonal ausgehändigt und den ausländischen Arbeitern bekannt gemacht werden sollte. Daraus wird ersichtlich, dass bestimmte Marschstraßen vorgesehen waren, an denen verschiedene Verpflegungslager gelegen waren.

Am 11. November 1944 verfasste die Gestapo Saarbrücken ein weiteres geheimes Schreiben, das an alle Betriebsführer des Gaues Westmark, die ausländische Arbeitskräfte beschäftigten, gerichtet war. Darin wurden diesen zusätzliche Weisungen des Höheren SS- und Polizeiführers, Jürgen Stroop, mitgeteilt. Das Begleitpersonal war bereits zu benennen und zu Korporalschaften zusammenzustellen. Außerdem mussten der Betriebsführer oder der Abwehrbeauftragte einen geeigneten Führer benennen, der für den während des ganzen des ganzen Rückführungsweges geschlossenen Transport der fremdvölkischen Gefolgschaftsmitglieder des Betriebes verantwortlich war und der den Korporalschaften vorstand. In den Auffanglagern wurden Polizeioffiziere oder SA-Führer als Kolonnenführer berufen, die rund 1.000 Arbeiter – möglichst geschlossene Betriebsgemeinschaften – auf den vorgesehenen Marschrouten zurückzuführen hatten.

Um Probleme bei der Verwendung der Wachmannschaften im Volkssturm oder anderen Formationen zu vermeiden, hatte der mit der Führung des Gaues Westmark beauftragte Willi Stöhr – der bisherige Gauleiter Josef Bürckel war Ende September 1944 überraschend gestorben – im Einvernehmen mit dem SA-Gruppenführer der SA-Gruppe Kurpfalz, Dr. Carl Caspary, am 13. November 1944 angeordnet, dass das Personal des Begleitschutzes für die Dauer des Transportes als beurlaubt galt.

Um über die Stimmung und mögliche Fluchtversuche unterrichtet zu sein, hatten die Abwehrbeauftragten bzw. Betriebsführer den Korporalschaft sführern Listen mit Namen von Vertrauensleuten zu benennen, die bisher für die Staatspolizeistelle Saarbrücken oder den Abwehrbeauftragten bzw. den Betriebsführer tätig waren und die Spitzeldienste während der Rückführung leisten sollten. Damit eine wie auch immer gestaltete Krankenfürsorge auf dem Marsch vorhanden war, sollten die in der Krankenhilfe ausgebildeten oder sonst im Sanitätsdienst erfahrenen Ausländer festgestellt und im Falle der Auslösung der Rückführung entsprechend ausgerüstet werden. Diese sollten am Ende des Betriebstrupps marschieren. Die Dolmetscher hingegen sollten sich zusammen mit den Kolonnenführern an der Spitze befinden. Direkt vor dem Abmarsch beabsichtigte man, die ausländischen Arbeiter in einem kurzen Appell über Sinn und Notwendigkeit der Rückführung zu belehren.

Am 30. November 1944 erfolgte ein Aufruf des stellvertretenden Gauleiters an die Volksgenossen im Gau Westmark, wonach zur Auflockerung der Bevölkerung vorübergehend Teile derselben, v. a. die nicht-arbeitende Bevölkerung, aufgrund der Frontnähe rückgeführt werden sollten.

Trotz der präzisen und detaillierten Vorbereitungen wurde das Stichwort „Hochofen“ durch die Gestapo jedoch nie ausgelöst. Der Abtransport der Völklinger Zwangsarbeiter könnte zwar planmäßig, wie gefordert betriebsweise geschlossen, durchgeführt worden sein, aber um eine dezidiert koordinierte Maßnahme, wie sie seit Mitte September 1944 vorbreitet wurde, handelte es sich nicht. Deutlich macht dies zum einen, dass zahlreiche ausländische Arbeiter nicht mit den Transporten den Völklinger Raum verließen, sondern weiterhin in Völklingen vor Ort waren und stellenweise weiter zu Arbeiten herangezogen wurden. Zum anderen zeigt eine einvernehmliche auf Weisung des Gauarbeitsamtes Westmark am 11. Dezember 1944 erfolgte Anordnung des Arbeitsamtes Saarbrücken und des Saarbrücker Landrats, die Anfang Dezember in der parteiamtlichen Presse verkündet wurde, dass zahlreiche in- und ausländische Arbeitskräfte offenbar planlos aus den freigemachten und gefährdeten Gebieten zurückfluteten. Den Behörden war daran gelegen, diese Arbeitskräfte zu erfassen, um sie weiterhin in der Kriegswirtschaft und für sonstige Arbeiten einzusetzen. Um dieser Aufforderung Nachdruck zu verleihen, wurde als Druckmittel die Ausgabe der Lebensmittelkarten und Bezugsscheine an Bedingungen geknüpft. So sollten diese nur durch die zuständigen Ämter ausgegeben werden, wenn der Meldepflicht Folge geleistet wurde bzw. eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlag.

Am 14. Dezember 1944 erging aufgrund der Entwicklung der militärischen Lage eine vertrauliche Anordnung Stöhrs über die Rückführung fremdvölkischer Arbeitskräfte aus feindbedrohten Zonen. Darin ist explizit von einer Neuregelung der Maßnahmen die Rede. Diese betraf zwei Bereiche, nämlich einerseits die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft, andererseits den Schanzeinsatz. Ausgenommen hiervon waren die fremdvölkischen Arbeiter in den Rüstungsbetrieben, wo es bei den bisherigen Plänen blieb. Das jeweilige Arbeitsamt und die Kreisleiter sollten zunächst Erhebungen über die Gesamtzahl der Fremdarbeiter durchführen und die Angaben an den Einsatzstab Landstuhl des Gauarbeitsamtes weiterleiten. Rückmarschstraßen und Auffanglager waren vorgesehen, für genügend Verpflegung war Sorge zu tragen. Die Befehle zur Rückführung sollten für die im Schanzeinsatz befindlichen Arbeiter über die Kette Gauleitung – Kreisleitung bzw. im Falle der in Gewerbe und Landwirtschaft eingesetzten Arbeitskräfte durch Gauleitungen über die Gestapo ausgeführt werden. Das betrieblich geschlossene Zurückführen der temporär im Schanzeinsatz befindlichen Facharbeiter und angelernten Kräfte aus Rüstungsbetrieben hatte unbedingt zu erfolgen, damit bei deren Freigabe für andere Betriebe der Rüstungswirtschaft oder in das übrige Reichsgebiet diese entsprechend ihren Fähigkeiten eingesetzt werden könnten.

Die Kriegsgefangenen wurden durch die Wehrmacht in andere Gebiete verlegt. Das Stammlager XII F wurde von Forbach in der Pfalz nach Freinsheim verlegt. Ende Oktober befand sich die vorgeschobene Befehlsstelle des Mannschaftsstammlagers XII F in Dudweiler.

Am 30. November 1944 erfolgte offenbar auf Anordnung die Räumung für einen großen Teil der Lager in Völklingen. Der Abtransport erfolgte, zumindest im Fall der Fa. Gebrüder Heimer, mit der Eisenbahn über den Bahnhof in Obervölklingen. Für einige oder vielleicht sogar den Großteil der Menschen, zumindest aus Obervölklingen, ging es in das in der Nähe von Kaiserlautern gelegene Schopp. Andere Gruppen wurden nach Schiff erstadt zurückgeführt. Französische, luxemburgische und belgische Arbeiter des Völklinger Bahnhofs wurden am 6. Dezember 1944 bei Räumung der Dienststelle in Völklingen in das pfälzische Neustadt an der Haardt zurückgeführt. Dagegen waren – und dies deutet an, dass nicht betriebsweise geschlossen rückgeführt wurde – die russischen Rangierarbeiter bereits am 1. Dezember nach St. Wendel in Marsch gesetzt worden, von wo aus sie am 3. oder 4.12.44 mit einem Sonderzug nach der Reichsbahndirektion Dresden weiterbefördert wurden oder werden sollten. Die Tätigkeit der bei der Bahnmeisterei Völklingen beschäftigten Ukrainer endete am 1. Dezember 1944 ebenfalls mit einer Überweisung an die Reichsbahndirektion Dresden.

Die ausländischen Beschäftigten der Firma Paul Pischke wurden am 2. Dezember 1944 evakuiert. Ebenfalls im Dezember 1944 wurden die ukrainischen Arbeiterinnen der Fenner Marmeladen- und Genussmittelfabrik W. Kolb GmbH aus ihrem Beschäftigungsverhältnis entlassen. Ein dort angestellter Franzose arbeitete bis zur Ankunft französischer Truppen im Februar 1945 weiter. Ein französisches Ehepaar, das im Februar 1943 seine Tätigkeit bei dem Fenner Unternehmen aufgenommen hatte, war sogar noch 1946 im Betrieb tätig. Als Tag des Austritts vieler bei dem in Luisenthal gelegenen Betonwerk der Firma Dyckerhoff & Widmann beschäftigten Ausländer wird der 1. Dezember 1944 genannt.

Die meisten bei den RESW beschäft igten Arbeiter wurden offenbar am 30. November 1944 evakuiert. Im Angestelltenverhältnis tätige Ausländer waren stellenweise bis zum 31. Dezember 1944 tätig. Der Weg dieser Arbeiter dürfte ebenfalls in Richtung Pfalz geführt haben. Am 23. März 1945 wurde in der Nähe von Eschbach bei Landau die Leiche der vom 7. Oktober 1942 bis zum 30. November 1944 beschäftigten Arbeiterin Anna Domtschikowa aufgefunden. Die zivilen Arbeiter der Grube Velsen wurden am 29. November 1944 in ein Lager der DAF nach Dilsburg verlegt, während die IMI bereits am 28. November nach Dudweiler übergesiedelt worden waren. Von Dilsburg aus ging es für die Zivilarbeiter möglicherweise weiter in Richtung Kaiserslautern. 79 der 171 ukrainischen Arbeiter wurden offenbar erst am 24./25. Februar 1945 zur Grube Hirschbach umquartiert. Da das linke Saarufer seit den ersten Dezembertagen durch amerikanische Truppen besetzt war und erst zum Jahreswechsel aufgrund einer Gegenoffensive geräumt wurde, stellt sich die Frage, was diese Arbeiter gemacht haben und wo sie untergebracht waren. Ein Schanzeinsatz scheint möglich, doch wurde das Kraftwerk in Luisenthal noch am 10. Februar 1945 mit 225 Ausländern betrieben.

Obwohl durch den Saarbrücker Polizeipräsidenten und Wehrmachtskommandanten, SS-Obersturmbannführer Dr. Fritz Dietrich, am 11. Dezember 1944 ein strikter Räumungsbefehl für das Stadtgebiet für den 12. Dezember ergangen und der Aufenthalt im Stadtgebiet Völklingen eigentlich nur noch mit besonderem Ausweis möglich war, blieben viele Völklinger Bewohner, zum Teil ohne konkreten Arbeitseinsatz oder einer Notbelegschaft zugehörig und in Verstekken, in ihrer Stadt. Auch ausländische Arbeiter hielten sich bis zur Befreiung durch amerikanische Truppen in der Hüttenstadt auf, wie etwa Einträge in den Sterberegistern belegen. Eugen Pracht, Betriebschef des Maschinenbetriebs der RESW, berichtet von fünfzehn sowjetischen Arbeiterinnen, die in der Werksküche des Schlafhauses das Essen für die in Völklingen verbliebenen Notbelegschaften mit zubereiteten. Da aber offenbar nicht sämtliche Arbeiter rückgeführt wurden, hatte der Betriebssführer von Gemmingen-Hornberg offenbar angeordnet, dass einige Mitarbeiter in Völklingen verbleiben sollten, um deren Betreuung zu sichern. TBC-Kranke wurden anfangs ebenfalls zurückgelassen. Nach der Ermordung Karl Theodor Röchlings und Heinrich Kochs Mitte Dezember 1944 wurden die Kranken auf behördliche Anordnung hin abtransportiert.

Am 21. Februar 1945 wurde die Ukrainerin Jana oder Bodanna S., die in der Bäckerei Jung in der Adolf-Hitler-Straße 33 wohnte, zu Aufräumungsarbeiten bei der NSDAP-Ortsgruppe Völklingen dienstverpflichtet. Am 3. März wurde sie wieder entpflichtet, um bei der Ausweichstelle des Arbeitsamtes Saarbrücken in Heusweiler eingesetzt zu werden.

Ferner scheint das Lager Am Schulzenfeld mehrere Wochen als Durchgangslager für aus Lothringen evakuierte Arbeiter gedient zu haben. Mitte Dezember war auch das Lager Thomasmühle noch belegt. Todesopfer in der Zeit nach der Evakuierung Ende November 1944 belegen ebenfalls, dass sich ausländische Personen im Völklinger Bezirk aufhielten. Am 21. Dezember 1944 starb beispielsweise Anna Grachinko an den Folgen eines Bauchschusses. Am 9. Februar 1945 starb der Ostfreiwillige Nikolai Klotschko durch einen Granatsplitter am Kopf. Weiterhin wurden Arbeiter zu Reparaturarbeiten in andere Ortschaften abkommandiert. Nadeschda Goworowa, Itania Janina Karpück, Nadeschda Kopiza, Nadja Krechno, Maria Spasibuchowa und Polikorp Spasibuchow sind alle am 14. Januar 1945 durch Fliegerangriff umgekommen. Diese und weitere Arbeiter der Hütte, die z. T. dem Werkstattbetrieb zugeordnet werden können, waren zu Instandsetzungsarbeiten nach Bullay an der Mosel abkommandiert, um dort die zerstörte Reichsbahnbrücke wieder aufzubauen.

Auf der Kartei der Paula Karachova wird als Austrittsdatum der 31. Januar 1945 Januar genannt. Am gleichen Tage war die erst am 1. Dezember 1944 eingetroffene Arbeiterin Blodowasowa noch in den Wirtschaftsbetrieb der RESW eingetreten. Bei einem Luftangriff am 15. März 1945 starben in einem Wald bei Holz zwei italienische Arbeiter, die für die Firma Richard Hafner arbeiteten. Zwei Tage vor Einmarsch der amerikanischen Truppen in die Völklinger Innenstadt schieden am 18. März 1945 zum Beispiel Galja Boiko, die im Betrieb der Stahl- und Grauguss-Gießerei beschäftigt war, Anfisa Detschenkowa (bei Betrieb 31 eingesetzt), Elias Egorow (Betrieb 34) oder Maria Gwosdewa (Betrieb 25/30) aus den Diensten der Röchlingwerke aus.

Bekanntmachung über den Aufenthalt im Völklinger Stadtgebiet ab dem 12. Dezember 1944.
Bekanntmachung über den Aufenthalt im Völklinger Stadtgebiet ab dem 12. Dezember 1944.