Die Entwicklung bis Anfang der 1930er Jahre

Das folgende Kapitel geht auf die Anfänge des kommunalen Polizeireviers auf dem Hüttengelände und der privaten Hüttenpolizei bzw. der Werkaufsicht der RESW ein, wie der 1941 eingerichtete Werkschutz in den Anfangsjahren hieß. Der Werkschutz war unter anderem in die Überwachung, Kontrolle und Sanktionierung der ausländischen Arbeiter (vor allem im Bereich der Arbeitsdisziplin) auf dem Werksgelände und in den Zwangsarbeiterlagern involviert. Diese Aufgaben wurden über schikanöses Auft reten und stellenweise durch Anwendung von Gewalt umgesetzt.

Ende Januar 1895 erreichte das Völklinger Bürgermeisteramt ein Schreiben der Firma Gebrüder Röchling, in welchem durch die Werksverwaltung nachgesucht wurde, dauernd einen Polizisten auf dem Hüttengelände zu stationieren, der uneingeschränkt dort seinen Dienst ausüben sollte. Wie in Neunkirchen, wo bereits eine solche Stelle geschaffen worden war und das Eisenwerk der Gebrüder Stumm für Gehalt und Dienstkleidung aufkam, signalisierte das Völklinger Unternehmen ebenfalls, diesen Verpflichtungen nachkommen zu wollen. Am 8. Februar 1895 billigte schließlich der Völklinger Gemeinderat das Gesuch der Gebrüder Röchling, wonach eine weitere Polizeidienerstelle geschaffen werden sollte. Dieser Beamte sollte insbesondere die polizeiliche Aufsicht auf dem Eisenwerk führen. Das Röchling’sche Unternehmen sagte zu, neben den Gehalts- und Kleidungskosten auch mögliche Pensionen zu übernehmen. Als erster Hüttenpolizist wurde Vizewachtmeister Karl Hohn aus Saarbrücken eingestellt. Von den sieben Schutzleuten der Völklinger Kommunalpolizei waren 1905 zwei ausschließlich für den Dienst auf dem Hüttenwerk bestimmt. 1908 und 1909 waren stellenweise neben den beiden etatmäßigen Beamten ein bzw. zwei weitere Hüttenpolizeisergeanten für die Völklinger Hütte tätig. Während des Ersten Weltkrieges wurden aufgrund der grossen Zahl der bei der Firma Röchling beschäftigten und im Schlafhaus II sowie den sonstigen Unterkunft sorten untergebrachten Ausländern zusätzliche Hilfspolizeisergeantenstellen auf der Hütte geschaffen, da die vorhandenen Beamten keine ausreichende Kontrolle, vor allem der Belgier und Russisch-Polen, gewährleisten konnten. Auch bei den RESW eingestellte Aufseher und Wächter konnten als Hilfspolizeibeamte vereidigt werden.

Als zum Ende des Monats Juni 1919 Hilfsbeamte aus dem Dienst scheiden sollten bzw. diesen gekündigt wurde, beabsichtigte man im April 1919 eine weitere Vergrößerung des Personals durch die Schaffung zweier neuer Planstellen. Zu dem vorhandenen Oberwachtmeister und den beiden Wachtmeistern (wie im Januar 1918 gebilligt) genehmigte der Bürgermeistereirat zwei weitere Wachtmeisterstellen unter der Voraussetzung, dass die RESW auch in diesem Falle sämtliche anfallenden Kosten tragen würden. Obwohl die beiden Stellen bereits seitens des Kreisausschusses bewilligt worden waren, scheiterte eine Umsetzung am Widerstand der RESW, die eine Finanzierung nicht übernehmen wollten. Auch weitere Initiativen seitens der Kommunalverwaltung zur Einrichtung neuer als notwendig erachteter Stellen schlugen fehl. Die RESW, obwohl konform gehend, dass die vorhandene Besetzung ungenügend war, waren allenfalls bereit, zwei Hilfspolizeiwachtmeisterstellen zu finanzieren. Mit diesem Vorschlag konnte sich jedoch das Bürgermeisteramt nicht anfreunden. In den 1920er waren neben einem Polizeioberwachtmeister (später Polizeikommissar), zwei Polizeiwachtmeistern und stellenweise ein Hilfswachtmeister als Hüttenpolizeibeamte eingesetzt, was darauf hindeutet, dass sich das Unternehmen durchsetzen konnte.

Auf eine aus Neunkirchen im Dezember 1910 eingehende Anfrage über das Rechtsverhältnis, in dem die dortigen Hüttenpolizeibeamten zur Bürgermeisterei und Hüttenverwaltung stünden, antwortete der Völklinger Polizeikommissar Heinrich Hartmann, dass die beiden Hüttenpolizeisergeanten ausschließlich ihren Dienst auf der Hütte versehen würden, sie allerdings der Bürgermeistereiverwaltung unterstellt seien. Der Völklinger Polizeiverwaltung war es möglich, diese beiden Beamten bei besonderen Anlässen und wenn eine Verstärkung des Polizeiaufgebots erforderlich erschien zur Dienstleistung heranzuziehen. Die Hüttenpolizeibeamten waren unter besonderen Voraussetzungen auch Versetzungen von der Hütte in den Dienst der Bürgermeisterei unterworfen. Abermals im April 1919 betonte Bürgermeister Sohns gegenüber seinem Neunkircher Amtskollegen Hermann Ludwig, dass die Polizeibeamten des 3. Reviers ausschließlich dem Bürgermeister als Polizeiverwalter, keineswegs aber irgend einem Hüttenbeamten, unterstellt waren. Diese Stellung war aber vor und während des Ersten Weltkrieges nicht so eindeutig gewesen, sodass Hüttenbeamte glaubten, weisungsbefugt gegenüber den auf der Hütte eingesetzten Polizeibeamten zu sein. Allerdings hatte Sohns entsprechende Maßnahmen bezüglich Zuständigkeit und des Vorgesetztenverhältnisses herbeigeführt.

Die Hüttenpolizeibeamten konnten sich in Zivil auch außerhalb des Bürgermeistereibezirks aufhalten. Gemeinsam mit Oberwächtern der Völklinger Hütte besuchte der Polizeisergeant Friedrich Leber 1905 in Saarbrücken eine sozialdemokratische Versammlung, um zu beobachten, wer von den Arbeitern des Röchling’schen Werkes teilnahm. Die Bespitzelung der Arbeiter auf Veranstaltungen und die Beobachtung der politischen Lage im Allgemeinen waren dem Unternehmen ein wichtiges Anliegen, weswegen in der Folgezeit politische, gewerkschaftliche oder innerbetriebliche Versammlungen von der Werkaufsicht aufmerksam beobachtet wurden.

Mitten in Kriegszeiten richtete die Völklinger Verwaltung im Januar 1918 ein drittes Polizeirevier mit Sitz auf dem Hüttengelände ein. Neben einer Polizeiwachtmeisterstelle genehmigte der Bürgermeistereirat in diesem Zusammenhang ferner die Schaffung von zwei zusätzlichen Polizeisergeantenstellen. Neben diesem kommunalen Polizeirevier existierte eine davon unabhängige Hüttenpolizei/Privathüttenpolizei, die nicht mit dem späteren 3. Völklinger Polizeirevier identisch war. Spätestens seit 1905 lässt sich ein System aus Wächtern und Oberwächtern der RESW nachweisen, die neben den kommunalen Polizeibeamten standen. Den Wächtern vorgesetzt waren Oberwächter. Die Wächter der Hüttenpolizei hatten außer an den Wochentagen auch an Sonn- und Feiertagen Wachdienste zu leisten und standen unter Beaufsichtigung der Polizeisergeanten, die nach Wünschen der Hütte jeder Zeit verfügbar sein mussten. Die werkseigene Hüttenpolizei war in der Abteilung F des Unternehmens angesiedelt. Urlaubsgesuche richteten die Hüttenpolizeibeamten, die möglicherweise bis zur Bildung des dritten Reviers in die Abteilung Hüttenpolizei der RESW eingegliedert waren, offenbar sowohl an die Röchling’sche Hüttenpolizei als auch an die Völklinger Polizeiverwaltung. Polizeisergeanten und Wächter führten gemeinsam die Meldebücher, in denen unter anderem Diebstahlmeldungen eingetragen wurden. Um Verwechselungen zwischen den beiden Einrichtungen entgegenzutreten, wurde im April 1919 die Röchling’sche Hüttenpolizei schließlich in Werkaufsicht umbenannt. Der Leiter der Werkaufsicht führte den Titel Werkaufsichtbeamter.

Dienstanweisung für die auf der Hütte stationierten kommunalen Polizeibeamten, 1931.

Dienstanweisung für die auf der Hütte stationierten kommunalen Polizeibeamten, 1931.

Zu den Aufgabenbereichen des 1895 eingesetzten Hüttenpolizeidieners zählte ursprünglich, bei vorkommenden Streitigkeiten unter den Arbeitern sofort einzugreifen. Bis zu Beginn des Jahres 1908 gab es offenbar keine genauen Regelungen über die Dienstzeiten. Das Werk versuchte offenbar, Einfluss auf den Zugriff und die Befugnisse der kommunalen Beamten zu nehmen. Um daher Irrtümer über den Dienst der Hüttenpolizei-Sergeanten zu vermeiden, erarbeitete Polizeikommissar Ludwig Heinrich Philipp Hartmann eine Diensteinteilung, die nach Rücksprache mit Direktor Hermann Ortmann umgesetzt werden sollte. Etwa ein Jahr später ordnete die Polizeiverwaltung an, dass neben den vorgenommenen amtlichen Anzeigen auch Mitteilung über die der Hüttenverwaltung angezeigten vorgekommenen Unregelmäßigkeiten der Arbeiter an den Polizeikommissar gemacht werden musste. 1919 waren die Polizeibeamten in die An- und Abmeldung der Arbeiter sowie die Ausgabe von Lebensmittelkarten an die Arbeiterschaft der Hütte involviert. Gleichzeitig ermittelten sie in Diebstahlfällen auf der Hütte und im Schlafhaus und stellten Ermittlungen in anderen Angelegenheiten an oder führten Verhöre. Bei Vergehen und sonstigen Exzessen schritten die Beamten in den einzelnen Betrieben ein. 1910 wurde den Hüttenpolizeibeamten ferner zugestanden auf dem außerhalb des Völklinger Bürgermeistereibezirks gelegenen Hüttenareal in den Gebieten der Gemeinden Bous und Hostenbach (Schlackenhalden) polizeiliche Amtshandlungen ausführen zu dürfen.

1909 hielt Bürgermeister Friedrich Sohns gegenüber den RESW fest, dass die Grenze zwischen den Aufgaben der Polizei als staatliches Organ und der Vertretung der Interessen der Hütte nicht leicht zu ziehen sei. Noch 1919 lag keine gedruckte Dienstanweisung vor. Eine solche wurde möglicherweise erst 1931 schriftlich fixiert. Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass mit der Werkaufsicht Hand in Hand und in bestem Einvernehmen gearbeitet wurde.

Das Aufgabenspektrum der kommunalen Hüttenpolizeibeamten um 1930 war vielfältig. Besonders gefordert waren die Beamten an den Zahl- und Kündigungstagen der Firma, an denen sie für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung (vor allem im Schlafh aus) Sorge zu tragen hatten. Weiterhin wurden Diebstähle und Veruntreuungen untersucht, Ermittlungen und Durchsuchungen angestellt sowie Verhöre durchgeführt. Außerdem mussten Verstöße gegen die Unfallverhütungsvorschriften und die Arbeitsordnung der Hütte schriftlich gemeldet werden. Vorzunehmende Patrouillengänge wurden vornehmlich nachts auf dem Hüttengelände, nur unter Ausnahmen in den Betrieben, durchgeführt. Das Polizeirevier III war ferner für meldepolizeiliche Angelegenheiten der Schlafhausbewohner und die Überprüfung von Aufenthaltsgenehmigungen von außerhalb des Saargebietes kommender Arbeiter zuständig. Hinzu kam die Begleitung von Geldtransporten in zivil durch den dienstältesten Beamten auf der Hütte. Neben diesen Tätigkeiten waren gewöhnlich Reviersachen zu erledigen. Überprüfungen der Hygiene wurden an den auf der Hütte befindlichen Verkaufsstellen und von Althändlern vorgenommen und Revisionsarbeiten für die Gewebeinspektion ausgeführt. Außerdem mussten die Beamten Kontrollen der Hüttenhäuser auf den Kolonien machen und hatten die Ordnung des Verkehrs vor den Torhäusern zu überwachen. Als wichtigste Funktion galt die Ergreifung von Maßnahmen bei Streiks, Demonstrationen, Bränden und grösseren Unfällen.

Die Leiter der Werkaufsicht und des Werkschutzes bis 1945

Johannes Heinrich Hermann Rathke (1917 bis 1938)

Erster Werkaufsichtleiter wurde Johannes Rathke, kurz nachdem er zu den RESW gestoßen war. Seit spätestens 21. März 1916 war der am 8. September 1889 in Lauenburg geborene Kriegsblinde Rathke, Leutnant der Reserve, als Abteilungschef (Rechtsberater) bei den RESW tätig. Er besuchte Volksschule und Gymnasium in Lauenburg. Nach seinem Einjährigen-Freiwilligendienst trat er in die Justizverwaltung am Amtsgericht seiner Geburtsstadt ein. 1911/1912 absolvierte er seinen Militärdienst und kehrte zum Amtsgericht zurück. Bei Kriegsausbruch 1914 wurde er eingezogen. Bereits im Oktober 1914 wurde er durch Kopfschuss so schwer verletzt, dass er zeitlebens blind war.

Unmittelbar nach seiner Ankunft in Völklingen wurde Rathke Mitglied der Casino-Gesellschaft. Rathke war seit 1919 Vertreter der Arbeitgeberseite im Ausschuss für Erwerbslosenfürsorge. In den 1920er Jahren war er in die Einstellung Schwerbeschädigter bei der Völklinger Hütte involviert. Auch politisch war er aktiv. 1929 zog er in den Völklinger Gemeinderat für die DSVP ein. Drei Jahre später kandidierte er bei den Gemeinderatswahlen, ohne allerdings in das Parlament einzuziehen. Der NSDAP trat er 1936 bei. Außerdem war er als Fachleiter der Kriegsblinden tätig.

1917 wurde Rathke zusätzlich die Leitung der (Privat-)Hüttenpolizei der Röchlings übertragen. Eine Unterbrechung seiner Tätigkeit bei den RESW erfolgte im Jahr 1934, als er nämlich am 3. Juli 1934 in Hargarten gemeinsam mit Alois Frischmann wegen des Verdachts der Spionage verhaftet wurde. Am 22. August 1934 wurde Rathke vor der Metzer Strafkammer im angeblichen „Spionageprozeß gegen Röchlingbeamte“ gemeinsam mit anderen Mitangeklagten zu einer 18-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die das Berufungsgericht in Nancy auf zweieinhalb Jahre erhöhte.1152 Etwas mehr als ein Jahr später, am 25. Oktober 1935, wurde er aus den französischen Kerkermauern, wie es die Werkszeitung propagandistisch formulierte, im Rahmen eines Gefangenenaustausches zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich vorzeitig in Freiheit gesetzt. Zwischenzeitlich leitete von 1934 bis 1935 ein Mathia, der als Untergebener Rathkes die Ermittlungen durchführte, die Werkaufsicht, ehe Rathke wieder das Amt übernahm. Einige Monate später kam es zu Umorganisationen innerhalb der Werkaufsicht. Rathke wurde die Ermittlungs- bzw. Fahndungsabteilung, womit kriminalpolizeiliche Aufgaben ausgeführt wurden, übergeben, die er bis 15. August 1944 leitete. In die Werkaufsicht wurden nun auch der Leiter der Abteilung für Arbeitskunde, Walter Würtz, und später dessen Nachfolger, Anton Eisenlauer, eingebunden. Kurz nach der Einstellung Erich Rasners als Werkschutzleiter wurde Rathke diesem unterstellt. Gegen Kriegsende bildeten die RESW eine Abteilung für Kriegsversehrteneinsatz unter Oberingenieur Wuhrmann. Mit der Leitung der Abteilung wurde ab August 1944 Johannes Rathke betraut.

Der Werkschutz der RESW unter Erich Ludwig Heinrich Rasner (1941 bis 1944)

Zu einer Neuorganisation der Werkaufsicht der Hütte kam es kurz nach der Wiederbesiedlung der bis Juli 1940 geräumten Stadt, als im Januar 1941 der SS-Sturmbannführer Erich Rasner die Leitung des nun als Werkschutz bezeichneten Betriebs übernommen hatte. Rasner wurde am 7. März 1905 im hessischen Korbach geboren. Nach einer Kaufmannsausbildung und einer kurzen Anstellung als Handlungsgehilfe bei einer Korbacher Schuhwarengroßhandlung arbeitete er bei der Korbacher Stadtsparkasse. Rasner, der in den 1920er Jahren auch als Zeitfreiwilliger bei der Reichswehr war, wurde am 1. März 1929 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 118.938) und SA aufgenommen. Nach seiner Soldatenzeit war er als Hilfsarbeiter tätig. Seit Oktober 1931 war er Mitglied der SS (SS-Nummer 30.722). Vom 1. September 1933 bis 1937, seit 15. Oktober 1933 hauptamtlich, hatte er die Leitung des Sicherheitsdienst-(SD-) Abschnitts Kassel inne, dessen Aufbau er entscheidend mitprägte. Von November 1937 bis Juni 1938 war er beim SD-Oberabschnitt Fulda-Werra als Abteilungsleiter tätig, ehe er von August 1938 bis März 1940 SD-Abschnittsleiter in Augsburg wurde. Im März 1940 wurde der am 11. September 1938 zum SS-Sturmbannführer ernannte Erich Rasner dem Inspektor der Sicherheitspolizei München zugeteilt. Anfang Juni 1940 rückte er freiwillig zur Wehrmacht ein, wurde jedoch bereits wenige Tage später aufgrund einer alten Verletzung ausgemustert.

1945 soll Rasner sich in Braunschweig aufgehalten haben. Nach dem Kriege war er untergetaucht und lebte unter falschem Namen (zunächst als Heinz Schneider, später als Fritz Puder) in Hessen und in Solingen. Erich Rasner starb am 30. März 1981 in Bremen.

Der Zeitpunkt der Umbildung der Werkaufsicht in den Werkschutz erfolgte mit der Einstellung Erich Rasners am 17. März 1941 und mit der Anerkennung des Völklinger Unternehmens als (Teil-)Rüstungsbetrieb. Zunächst war offenbar angedacht, für die verschiedenen Betriebsstandorte (Völklingen, Hagendingen, Rombach und Kneuttingen oder die Carlshütte) jeweils einzelne Werkschutzleiter anzustellen. Die Kandidaten für die Stellen eines Werkschutzleiters – darunter findet sich bereits Rasners Name – waren der Betriebsführung durch den Sicherheitsdienst der SS unterbreitet worden. Wegen der Einstellung stand man mit der Gestapo in Saarbrücken und der SS in Kontakt.

In einem Bericht an den amerikanischen Spionageabwehrdienst CIC teilte der ehemalige Betriebsleiter von Gemmingen-Hornberg mit, Rasner sei am 17. März 1941, nachdem dieser hauptamtlich aus dem SD ausgeschieden war, zum Leiter des Völklinger Werkschutzes berufen worden. Rasner war dem Werk durch den späteren Generalleutnant der Polizei, Dr. Max Thomas, den von Gemmingen-Hornberg aus einer Studentenverbindung kannte, warm empfohlen worden. Wenige Tage nach seiner Einstellung wurde von Gemmingen-Hornberg damit beauftragt, für den neuen Werkschutzleiter eine Geschäftsordnung aufzustellen. Andererseits spricht einiges dafür, dass Rasner erst am 29. April 1941 seinen Dienst in Völklingen aufnahm, wie die ersten Schreiben der Abteilung nahelegen. Vielleicht war er in der Zeit zwischen dem 17. März und 29. April 1941 zunächst in anderen Unternehmen zum Sammeln von praktischen Erfahrungen in der Arbeit und den Aufgaben des Werkschutzes tätig, ehe Rasner in Völklingen seine Beschäftigung aufnahm. Rasner wurde nicht nur als Leiter des Werkschutzes in Völklingen bestimmt, sondern war zeitgleich für die Nebenbetriebe zuständig. Erst im August 1943 wurde der Werkschutz der Carlshütte im Zuge der Gründung einer Tochtergesellschaft in Diedenhofen eigenständig und unter Leitung des SS-Obersturmführers August Richter gestellt. Rasner blieb jedoch weiterhin für Werkschutzanliegen in Ebingen (Ebange; Fertigungshallen) und Monhofen (Manom; Kaltwalzwerk) zuständig, ehe auch die dortigen Wachkommandos zum 13. April 1944 dem Diedenhofer Werkschutz zugewiesen wurden. Dies war auf Vorschlag Rasners nach Rücksprache mit der Sicherheitspolizei in Metz und der Völklinger Unternehmensführung geschehen, da die räumlichen Verhältnisse und schlechten Verbindungswege eine restlose Überwachung von Völklingen aus erschwerten.1174 Neben den hier genannten Orten verfügte der Werkschutz über Wachkommandos in Fenne, Wehrden, Dillingen, Kleinblittersdorf, Altenwald, Auersmacher, Wittringen, Überherrn, Berus und Felsberg.1175 Darüber hinaus gab es Sonderkommandos bzw. Wachkommandos in den Ausländerlagern. 1942 gab es solche in den Lagern Ost I, Ost 2 und 2a, Schulzenfeld und Tacke.

Mit dieser neuen Firmierung erfolgte auch die Uniformierung des Werkschutzes, die bereits für 1939 angedacht gewesen war, sowie die Bestellung des Werkschutzpersonals zu Hilfspolizeibeamten (diese durften Armbinden mit der Aufschrift Hilfspolizei tragen) und eine straffere Organisation. Außerdem erfolgte eine Aufstockung der Mitarbeiterzahl. Bereits zum 1. Oktober 1938 hatte es eine weitere Neuorganisation der Abteilung Werkaufsicht gegeben, die mit einer Militarisierung des Werkschutzes unter anderem durch Schießtraining und Kampfsport einherging.

Unter Rasners Führung, dem vorschwebte, dass die Werkschutzangehörigen allgemeine SS-Männer werden sollten, wurde der Personalbestand erheblich erweitert. Die Werkaufsicht bzw. der spätere Werkschutz, der bis Ende des Zweiten Weltkrieges als Betrieb 70 der Völklinger Hütte (später Betrieb 99) geführt wurde, setzte sich aus den Pförtnern an den Torhäusern, Wächtern, Oberwächtern, Wachleitern, Oberwachleitern und dem Betriebsleiter zusammen.

Vor Kriegsbeginn umfasste die Werkaufsicht neben dem Betriebsleiter, drei Oberwächter, 49 Pförtner und Wächter sowie einen Lehrling. Infolge der Freimachung der „Roten Zone“ wurde auch der Werkaufsichtsbetrieb personell ausgedünnt, sodass Ende 1939 der Betriebsleiter, zwei Oberwächter und 17 Pförtner und Wächter in Völklingen verblieben waren. Auch ein Jahr später hatte das Personal womöglich noch nicht den Vorkriegsstand erreicht. Demnach
bestand es am 31. Dezember 1940 aus 18 Pförtnern, 16 Wachmännern und drei Oberwachmännern. Mit dem Jahr 1941 erfolgte dann eine Verdoppelung der Mannschaft en, die Ende 1941 einen Stand von 134 Personen erlangte. Im darauffolgenden Jahr wurden weitere 55 Mann eingestellt, womit die Belegschaftsstärke des Werkschutzes schließlich auf 189 anstieg. Ein Jahr vor der Kapitulation der deutschen Wehrmacht umfasste der Röchling’sche Werkschutz eine Stärke von 118 Mann. Die Werkschutzmänner wurden mit Waff en ausgerüstet. Zu Beginn des Jahres 1942 verfügte der Werkschutz über 90 Gewehre und sechzehn Pistolen mit zusammen rund 4.500 Schuss. In der Folgezeit wurde der Werkschutz weiter aufgerüstet.

Rasners Einstellung und sein vermutlich härteres Durchgreifen bewirkten bereits nach wenigen Monaten, dass das Fernbleiben und das Bummeln auf der ganzen Linien nachgelassen hatte. Hatte das OKW noch bis Ende September Mitspracherechte beim Werkschutz, änderte sich dies zum 1. Oktober 1943, als die Federführung in allen Werkschutzangelegenheiten im Einvernehmen mit dem OKW ab 1. Oktober 1943 auf den Chef der Sicherheitspolizei und des SD übergegangen war.

Aufgrund einer Verfügung des OKW vom 25. Juli 1941 mussten die RESW auf Anordnung des Kommandos des Rüstungsbereichs Saarbrücken vom 23. August 1941 umgehend einen zusätzlichen nebenamtlichen Werkschutz aufbauen, der gemeinsam mit der hauptamtlichen Stammannschaft das Werk schützen sollte. Zwischen dem 25. und 29. August 1941 wurde ein 50 Mann starker nebenamtlicher Werkschutz, der hauptsächlich Meister und Vorarbeiter umfassen sollte, eingerichtet. Der nebenamtliche Werkschutz wurde im Zuge des Ausbaus des Rüstungsprogramms der RESW weiter aufgestockt. Ein Jahr nach seiner Einrichtung war die Stärke des nebenamtlichen Werkschutzes auf 120 Mann angestiegen. Auch ausländische Arbeiter wurden für den Werkschutz unter anderem sicherlich für Spitzeltätigkeiten angeworben. In der Nachkriegszeit legte das Unternehmen im Februar 1946 eine Liste vor, auf der siebzehn Franzosen genannt werden, welche im Werkschutz tätig waren. Auch Ostarbeiterinnen bzw. der für beim werkseigenen Schnellgericht tätige OKW-Dolmetscher Eugen Schirinkin standen in Diensten des Werkschutzes.

Zwischen Rasner und Werksleitung kam es spätestens seit Beginn des Jahres 1943 zu Differenzen, die einerseits in dienstlichen Verfehlungen sowie Rasners Stellung und andererseits sicherlich in Rasners Person und dessen Hang zum Alkohol zu suchen sind. Erste Bestrebungen, Rasner aus seiner Stellung zu drängen, finden sich für den ausgehenden Februar des Jahres 1943, als der Betriebsführer der RESW Hans Lothar von Gemmingen-Hornberg bei Generalmajor und SS-Brigadeführer Anton Dunckern, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD in der Westmark, offenbar in der Causa Rasner vorgesprochen und dessen Einberufung zum Militär einforderte hatte. Die tatsächlich zum 16. Juni 1943 erfolgte Einberufung Rasners zur Wehrmacht war jedoch durch Dunckerns Dienststelle außer Kraft gesetzt worden, allerdings mit Hinweis an Rasner, dass eine weitere Aufschiebung nicht mehr möglich war. Eine weitere Unabkömmlichkeitsstellung Rasners war laut von Gemmingen-Hornberg nicht mehr tragbar, weswegen man bereits einen Kandidaten für die Rasner-Nachfolge präsentierte, nämlich Maximilian Webel. Im September 1943 genehmigte die Gestapo Saarbrücken das Ansuchen der Werksleitung, Webel als ständigen Vertreter des Werkschutzleiters einzusetzen. Zeitgleich, möglicherweise eine Art Kompromiss, wurde seitens der Gestapo der Werkschutz dem Betriebsführer unmittelbar unterstellt.

Zu Beginn des Jahres 1944 wurde durch die Betriebsführung ein weiterer Versuch lanciert, Rasner zum Militär zu bringen. Eine eidesstattliche Erklärung des ehemaligen Kommandeurs des Wehrbezirks Saarbrücken, Oberst E. F. von Peller, von Januar 1944 macht dies deutlich. Aber auch dieser weitere Vorstoß musste in Folge der Intervention einer Parteistelle zurückgezogen werden. Der von der Gestapo protegierte Rasner, in welchem die Geheime Staatspolizei einen willkommenen Helfer bei der Völklinger Hütte sah, konnte sich somit weiter in den Diensten des Werks halten. Seine Machtposition innerhalb des Werkschutzes, die Rasner sich kontinuierlich aufgebaut hatte, war der Führungsetage ein Dorn im Auge. Anscheinend verlor sie immer mehr die Kontrolle über dessen Aktionen. Nach einer Aussage von Gemmingen-Hornbergs aus dem Jahr 1950 gelang es Rasner mit Hilfe der Gestapo, den Werkschutz zu einem Staat im Staate aufzubauen. Dennoch erreichte der Direktoriumsvorsitzende der RESW letztlich auf beharrliches Drängen, zwar gegen den Willen der Gestapo, die Absetzung des ungeliebten Werkschutzleiters.

Zum 15. April 1944 kündigte Rasner wohl freiwillig sein Arbeitsverhältnis bei den RESW, um den Werkschutz des Generalbeauftragten für den Erzbergbau in Lothringen zu übernehmen. Die Werksführung genehmigte erst einen Wechsel zum 30. April 1944, bei vorheriger Überleitung der Geschäfte des Werkschutzes gegebenenfalls schon zum 15. April. Er erhielt letztmalig ein volles Gehalt im Monat April 1944 ausgezahlt. Auch wenn er noch bis Ende April 1944 in Diensten der RESW stand, war er bereits vorher von seinen Aufgaben entbunden worden. Am 5. April 1944 leitete Rasner noch den Völklinger Werkschutz. Am 12. April 1944 war Maximilian Webel bereits Werkschutzleiter, nachdem der Abwehrbeauftragte Karl Förger zwischenzeitlich die Amtsgeschäfte geführt hatte. Zum 1. Mai 1944 trat der ehemalige Völklinger Werkschutzleiter Rasner eine Stelle als Werk- und Luftschutzleiter beim Generalbeauftragten für die Eisenerzgruben in Lothringen, Ostfrankreich und Luxemburg in Metz an, wo er angeblich bis Kriegsende in Anstellung verblieb. Mit Rasners Weggang wurde der Werkschutz nun Förger unterstellt.

Die oberste Aufgabe des Werkschutzes lag in der Aufrechterhaltung der Sicherheit des Betriebes. Um diesen Zweck zu erreichen, wurde der Werkschutz mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Der Werkschutz war unmittelbar für die Zwangsmaßnahmen gegen Arbeiter zuständig, gleich ob deutscher oder ausländischer Nationalität. Zudem kann er als Schnittstelle zwischen Werk und Gestapo angesehen werden. Ihm oblagen die Überwachungsaufgaben auf dem Hüttengelände. So wurden durch die Ausweis-Abteilung des Werkschutzes etwa Hütten-/Werksausweise nach der erfolgten Einstellung der Arbeiter im Betrieb zum Betreten des Werksgeländes, wo der Werkschutz an allen Torhäusern Präsenz zeigte, ausgestellt. Die Papiere waren bei Urlaub oder Entlassung wieder auszuhändigen. Durch diese Maßnahme konnte eine totale Kontrolle des ein- und ausgehenden Verkehrs auf dem Hüttengelände sichergestellt werden. Auch Grenzpassierscheine gingen an den Werkschutz. Patrouillengänge über das Werksgelände wurden durchgeführt.

Die Betriebe mussten dem Werkschutz Verstöße gegen die Arbeits- und Werkdisziplin melden. Dem Werkschutz unterstand eine eigene Ermittlungsabteilung, die Untersuchungen von den von Wachmännern mitgeteilten Verstößen gegen die betrieblichen und sonstigen Bestimmungen vornahm. Nicht nur das Fehlen ausländischer Arbeiter wurde der Gestapo gemeldet. Offenbar wurden sämtliche Bewegungen innerhalb der ausländischen Gefolgschaft der Staatspolizeistelle Saarbrücken durch den Werkschutz zwecks Bekämpfung möglicher Widerstände und Überprüfungen der Personen mitgeteilt.

Der Werkschutz überwachte Geldtransporte von der Werkskantine zur Hauptkasse oder von Saarbrücken nach Völklingen. Im Jahr 1942 war er außerdem an der Bewachung und Begleitung von 243 Ausländertransporten beteiligt. Im Februar 1944 wollte man beim Werkschutz einen weiblichen Streifendienst einrichten. Zeitgleich gab es anscheinend Probleme bei der Lagerbewachung.

Der Werkschutz, der nach Sicht der Gestapo in allen Werken als Autorität empfunden werden musste, galt als Terrorinstrument schlechthin. Der Werkschutzleiter hatte einen Sitz in dem am 12. April 1943 eingerichteten betrieblichen Schnellgericht, das zur Aburteilung als disziplinlos geltender Arbeiter gebildet worden war. Sämtliche Verfehlungen mussten dem Werkschutz gemeldet werden. Weitere Mitarbeiter des Werkschutzes waren an den Vorbereitungen
der Anklage und den eigentlichen Sitzungen dieses Sondergerichts der Völklinger Hütte beteiligt. Der Werkschutz führte die Ermittlungen und brachte die Anklagevorwürfe und das Strafmaß ein. Im Falle von Anklagen gegen ausländische Arbeiter übersetzte ein in Diensten des Werkschutzes stehender Dolmetscher. Nach Übernahme einiger DAF-Lager war der Werkschutz ab 1941 bis zum 9. Februar 1942 für deren Bewachung verantwortlich und sollte nur auf besondere Anforderung der Lagerführung selbst eingesetzt werden. Diese Regelung wurde später zumindest in einigen Lagern wieder geändert.

Der Werkschutz war auch Kontrollorgan in den Lagern. Dem Werkschutzleiter unterstand nach den Weisungen des Reichsführers SS die polizeiliche Überwachung der Lagerbewohner bezüglich Verfehlungen gegenüber der staatlichen Sicherheit, sowie die Überwachung und Ahndung krimineller Vergehen. Ausdrücklich wurde dem Werkschutz im September 1943 verboten, in die Betreuungsaufgaben der DAF-Lagerführung einzugreifen. Eine eigene im April 1943
erlassene Lagerordnung sah unter anderem vor, dass Anordnungen des Wachpersonals unbedingt Folge geleistet werden musste. Jeder aufkeimende Widerstand durfte mit Gewalt gebrochen werden. Bei Fluchtversuchen durfte von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden. Der Werkschutz-Terror drückte sich in dieser Lagerordnung auch durch den grundsätzlich geforderten Laufschritt aus. In der Spätphase des Krieges konnte der Werkschutz bei Auslösung einer bestimmten Alarmstufe auch kaserniert werden, um ständige verstärkte Präsenz auf dem Werksgelände zu zeigen.

Die Werksleitung wurde von verschiedenen Seiten über Misshandlungen durch den Werkschutz, die aber nicht geduldet wurden, von Arbeitern unterrichtet. Auf einer Vertrauensratssitzung vom 15. April 1943 wurde bekannt gemacht, dass Ostarbeiter des Außenbetriebs Überherrn vor allen Dingen durch Angehörige des Werkschutzes traktiert wurden. In diesem Falle wollte der Betriebsführer mit dem Werkschutzleiter Rücksprache nehmen, sodass in Zukunft derartige Vorkommnisse nicht mehr eintreten dürften.

Ob Rasner Anweisungen erteilte, die eine Verbesserung der Situation herbeiführten, kann bezweifelt werden, soll doch der Werkschutzleiter selbst handgreiflich gegen ausländische Arbeiter geworden sein. In einer durch die eigene Ermittlungsabteilung des Werkschutzes vorgenommenen von Rodenhauser initiierten Untersuchung gegen die Exzesse Rasners im Februar 1943 beschuldigte einer der befragten Oberwachmänner den Leiter des Werkschutzes den albanischen Arbeiter Adin Ajridimowitsch blutig geschlagen zu haben.

Es waren vor allem Mitglieder des Werkschutzes, die gegenüber ausländischen Arbeitskräften tätlich wurden. Trotz offensichtlich bestehender Verbote, Arbeiter und Häftlinge in Etzenhofen zu schlagen, wurden Werkschutzleute gewalttätig. In seiner Vernehmung durch die französischen Behörden gab das ehemalige Werkschutzmitglied Rudolph Walter zu, im Winter 1942/1943 einen Serben mit einer Peitsche und in den Jahre 1943 und 1944 bei zwei anderen Gelegenheiten Russen mit der Faust geschlagen und weitere Arbeiter gestoßen zu haben. Außerdem bezeugte er weitere Übergriffe seitens einiger Kollegen. Häftlinge, die angaben, krank zu sein, wurden mit Fußtritten misshandelt. Die weiblichen Insassen des Straflagers wurden schikaniert. Sie durft en zwar zweimal wöchentlich duschen, doch schauten ihnen die Wachmannschaften des Werkschutzes dabei zu.

Im Zusammenhang mit dem Röchling-Prozess wurden auch Untersuchungen durch die französische Militärregierung gegen 49 Werksangehörige, denen vor allem Misshandlungen von ausländischen Arbeitern zur Last gelegt wurden, durchgeführt, die letztlich gegen fünf Personen zu einem Prozess in Rastatt führten. So soll ein in Betrieb 86 tätiger Mann ausländische Arbeiter brutal geschlagen und getreten (bis hin zur Einlieferung ins Krankenhaus), einen Italiener mit einer Eisenstange malträtiert und Arbeitern gedroht haben, sie an die Gestapo zu melden. Einem Vorarbeiter des Walzwerkes, der als „Schrecken des ganzes Betriebes“ galt (considéré comme la terreur de son chantier), soll ebenfalls Ausländer mit Schlägen und Fußtritten misshandelt haben. Die Misshandlung von Ostarbeitern mittels Schlägen mit einem Gummiknüppel und einer Eisenstange wurde einem Werkschutzmann im Kalksteinbruch in Auersmacher zur Last gelegt. Gegen eine Reihe von Wachleuten des Lagers Etzenhofen bzw. Angestellten des Werkschutzes wurden ebenfalls Untersuchungen eingeleitet, aber letztlich nur gegen zwei eine Anklage erhoben. Wilhelm Stephan, dem Disziplinarangelegenheiten sowie Ermittlungsaufgaben für das Schnellgericht oblagen, soll seine Opfer stellenweise bis zur Bewusstlosigkeit geprügelt haben. In Etzenhofen soll zwischen April und August 1943 der als Lagerführer (gardien-chef) eingesetzte Josef Schwarz Lagerinsassen mit Schlagstock oder Ochsenziemer traktiert oder von Kranken verlangt haben, nackt selbst mitten im Winter im Hof zum Appell anzutreten. Schwartz selbst hatte die Misshandlungen in einer 1947 vor einem französischen Sicherheitsoffizier vorgenommenen Vernehmung im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Hermann Röchling zugegeben.

Es waren nicht nur Werkschutzleute, die gegenüber Ausländern übergriffig wurden. Klagen über Misshandlungen im Betrieb 83 wurden Rodenhauser Anfang August 1944 durch den Betriebsarzt Dr. Grouven gemeldet. Tätlichkeiten gegen Ausländer scheinen gegen Ende des Jahres 1944 zugenommen zu haben. Das am 12. April 1943 eingerichtete Schnellgericht der Völklinger Hütte befasste sich auch mit Anzeigen gegen deutsche Arbeiter wegen Misshandlung von Ausländern. Bereits auf der ersten Sitzung (diese hatte am 16. April 1943 noch nicht stattgefunden) sollte ein solcher Fall behandelt werden. Ein Arbeiter, der einer russischen Arbeiterin einen Schlag ins Gesicht versetzt, nachdem diese ihm einen Schraubschlüssel an den Kopf geworfen hatte, wurde zu einer siebentägigen Gefängnisstrafe verurteilt, die er in Saarbrücken verbüßte.

Es gab auch menschliche Züge bei den Mitarbeitern des Werkschutzes. Im Mai des Jahres 1943 zeigte der Werkschutzleiter zwei Oberwachtmänner bei der Saarbrücker Gestapo an, da diese im Januar trotz bestehender Kontaktverbote zwischen ausländischen Arbeitern und Deutschen mit drei in Fenne einquartierten Polinnen nach Burbach ins Kino gegangen waren. Rasner forderte die Gestapo auf, die beiden zu einfachen Wachmännern zu degradieren und sie aus dem Werkschutz zu entlassen.

Maximilian Josef Webel und der Werkschutz (1944)

Nach Rasners Weggang übernahm im April 1944 mit Maximilian Webel ein Armeeangehöriger die Leitung des Röchling’schen Werkschutzes, der nicht der SS angehörte. Webel wurde am 31. März 1893 als einer von insgesamt vier Söhnen des Kaufmanns und Weingroßhändlers Armand Webel und der Charlotte geb. Schönhardt in Mainz geboren.1255 In Mainz besuchte er zunächst von 1899 bis 1902 die Vorschule des Großherzoglichen Herbst-Gymnasiums und anschließend das Gymnasium selbst, von dem er 1910 nach Beendigung der Untersekunda mit Berechtigung zum Einjährigenfreiwilligendienst abging. Obwohl eine Versetzung in die Obersekunda ausgesprochen worden war, begann er Anfang September 1910 eine Verwaltungsausbildung. Bis Ende 1921 war Webel als Büroanwärter, Hilfsarbeiter bzw. Büroassistent bei verschiedenen Dienststellen der Stadtverwaltung Mainz beschäft igt. Während des Ersten Weltkrieges war er als Kriegsfreiwilliger bei einem Pionierbataillon. Der kriegsverwundete Webel schied 1918 mit dem Rang eines Leutnants der Reserve aus dem Militärdienst aus. Von 1922 bis 1930 führte Webel als Selbständiger einen Gewerbebetrieb. Vom 3. November 1930 bis zum 30. September 1937 war er als Verwaltungsangestellter erneut in die Dienste des Fürsorgeamtes der Stadt Mainz getreten. Anfang Oktober 1937 trat er eine Stelle als Personalsachbearbeiter beim Heereszeugamt in Mainz-Kastel an. Kurz vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurde Webel zum Festungspionierstab 17 in Homburg versetzt. Des Weiteren war er unter anderem bei der Festungsdienststelle und im Bahnhofsdienst in Homburg tätig. Zuletzt war Webel für etwas mehr als ein halbes Jahr bei der Heeresentlassungsstelle 3/XII in Kaiserslautern, allerdings ohne Tätigkeit, da wehrdienstbeschädigt, untergebracht. Am 22. Dezember 1943 schied er wegen Dienstunfähigkeit aus seinem Dienstverhältnis bei der Wehrmacht als Hauptmann der Reserve aus. Vom selben Tag an wurde er bei den RESW als Sachbearbeiter für Werksverlagerungen in Völklingen angestellt. Diese Tätigkeit übte er bis zum 1. Mai 1944 aus, ehe er zum Werkschutzleiter berufen wurde. In dieser Position blieb er bis zum 4. Dezember 1944. Von 13. August 1945 bis 28. Februar 1948 war Webel im Internierungslager Theley inhaftiert. Das gegen ihn vor dem Öffentlichen Kläger bei dem Untersuchungsausschuss Mainz-Land in Oppenheim am Rhein eingeleitete Säuberungsverfahren wurde aufgrund der sogenannten Mitläuferamnestie 1948 eingestellt. Am 6. März 1957 starb Webel, der 1952 eine weitere Ehe einging, in Mainz.

Webel gehörte seit dem 29. April / 1. Mai 1933 der NSDAP an (Mitgliedsnummer 3.443.668). Von Ende 1930 / 1. März 1931 / 15. Mai 1931 war er bis zum 28. April 1933 Mitglied des Stahlhelm. Vom 1. Mai 1933 bis Ende 1936 war Webel zunächst SA-Obertruppführer und anschließend im gleichen Rang bis zum 15. Juni 1938 beim Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps.

Wie andere Dokumente zeigen, war Max Webel bereits viel früher bei den RESW eingestellt worden. In einem Schreiben Webels vom 6. Mai 1943 an den Abwehrbeauftragten der RESW, das die Übersendung eines Lebenslaufs beinhaltete, wird ersichtlich, dass Webel wohl schon im Mai 1943 zu den RESW stoßen sollte. Im Juni 1943 befand er sich bereits seit einigen Wochen in Diensten der RESW. Als im Februar 1943 die Auseinandersetzungen mit Werkschutzleiter Rasner und Werksleitung aufzuflammen begannen und dessen Abberufung gefordert wurde, präsentierte die Unternehmensführung Webel bereits im Juni 1943 als geeigneten Kandidaten für die Stelle des Werkschutzleiters. Im September erreichte die Werksführung, dass Webel, der Ende August 1943 als eingearbeitet galt, als Rasners ständiger Vertreter eingesetzt wurde. Webel wurde, als im Herbst 1943 Schwierigkeiten mit dem Abwehrbeauftragten Förger auftraten, als dessen Nachfolger in Vorschlag gebracht. Nachdem noch im März 1944 die Einstellung eines Oberstleutnant Bechtolds als Werkschutzleiter ins Auge gefasst worden war, entschied man sich schließlich für Webel. Dennoch wollte man personelle Umstrukturierungen vornehmen. Möglicherweise nahmen die Repressalien gegen ausländische Arbeiter mit dem Übernahme des Werkschutzes durch Maximilian Webel ein wenig ab, auch wenn dieser weiterhin an den Schnellgerichtssitzungen teilnahm und die Anklage vorbereitete.