Mit Aufnahme der Rüstungsproduktion im späteren Verlauf des Jahres 1940 und der Anerkennung als kriegswichtigem Betrieb war es auf der Völklinger Hütte notwendig geworden, einen Abwehrbeauftragten zu ernennen. Diese Stellung wurde dem Betriebsführer, also Hans Lothar von Gemmingen-Hornberg, aufgrund des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit zugewiesen. Der Betriebsführer war zwar alleine und persönlich für die Sicherheit im Werk verantwortlich, allerdings konnte er einen stellvertretenden Abwehrbeauft ragten bestimmen. Dies taten auch die RESW, die nicht auf einen Betriebsangehörigen zurückgriffen, sondern einem ehemaligen Wehrmachtsoffizier diese Funktion übertrugen. Der Abwehrbeauftragte stand in einem engen Austausch mit der Gestapo.

Rudolf Carl Förger wurde am 3. Juli 1891 in Buchholz (Kreis Blankenstein im Regierungsbezirk Arnsberg) als Sohn des Obersteigers Carl Adolf Förger und dessen Ehefrau Friederike Hennemann geboren. Er verstarb am 20. Dezember 1959 in Hamburg-Nord. Nach Schulbesuchen in Metz und Gummersbach und absolviertem Abitur sammelte Förger im Lothringischen Minettebergbau sowie im Elsässischen Kalibergbau ein Jahr praktische Erfahrungen, um sich anschließend an der Bergakademie in Clausthal für ein Studium des höheren Bergfachs einzuschreiben. Am 1. Oktober 1913 begann er einen Einjährigen-Freiwilligendienst. Als Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkrieges wurde er am rechten Oberarm schwer verwundet. 1920 ehelichte er Margarethe Orlie, mit der er zwei Söhne hatte. Zwischen November 1919 und Ende Juli 1922 war er Delegierter und Sachverständiger bei der Reichsrücklieferungskommission. Von August 1922 bis Anfang September 1932 war der spätere Abwehrbeauftragte der Völklinger Hütte in verschiedenen Betrieben als technische Leiter bzw. Direktor und Betriebsführer tätig. Zu Beginn des Jahres 1933 bis Januar 1934 war er als Ausbilder an verschiedenen SA-Führerschulen und als Schulführer der Pionierschule in Greifenberg in Pommern tätig. Vom 1. Mai 1935 bis zum 17. Januar 1941 war Förger bei der Wehrmacht (zuletzt Ersatz-Pionier-Bataillon 20 in Harburg bei Hamburg). Allerdings befand er sich krankheitsbedingt seit dem 27. Februar 1940 für fast ein Jahr in verschiedenen Reservelazaretten.

Seit dem 17. Januar 1941 stand der Major z. V., dem das Kriegsverdienstkreuz I. Klasse verliehen worden war, in Diensten der RESW in Völklingen. Zunächst leitete Förger, der ab dem 21. Juni 1943 die Dienstgradbezeichnung Major a. D. führte, die dortige Wehrmachtsverbindungsstelle (Edelstahlverwaltung Abteilung W.V.). Zu Beginn des Jahres 1942 war Förger für die Bearbeitung schwieriger Personalangelegenheiten zuständig und wurde zu Verhandlungen mit Behörden herangezogen. In seinen Zuständigkeitsbereich fiel auch die Bearbeitung von Uk-Stellungen. Etwas mehr als ein Jahr nach seiner Einstellung ernannte der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Admiral Wilhelm Canaris, den Völklinger Wehrmachtsverbindungsstellenleiter am 4. Februar 1942 zum militärischen Abwehrbeauftragten bei den RESW. Zweieinhalb Monate später (20. April 1942), also knapp einen Monat nach dem Beginn des Ostarbeitereinsatzes auf der Völklinger Hütte, wurde Förger eine Ernennungsurkunde zum politisch-polizeilichen Abwehrbeauftragten durch Reinhard Heydrich, Chef der Sicherheitspolizei und des SD, ausgestellt. Sicherlich musste Förger einen detaillierten Abwehrplan zur Werksicherung vorlegen, der als Präventivmaßnahme anzusehen ist.

Der Abwehrbeauft ragte hatte für die Sicherung des Werks vor Spionage- und Sabotageakten Sorge zu tragen und außerdem den Verrat von Betriebsgeheimnissen – vor allen im Bereich der Rüstungsproduktion – zu unterbinden. Dies betraf die gesamte Gefolgschaft, die deutsche, wie die ausländische. So mussten beispielsweise sämtliche Schadensfälle, egal ob Verdachtsmomente auf eine Sabotagehandlung vorlagen, dem Büro Förger gemeldet werden. Gefolgschaftsmitglieder mussten bei ihrer Einstellung in den Betrieb eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in der sie unter anderem erklärten, jedes ihm bekanntwerdende Anzeichen von Sabotage gegen das Werk oder eine seiner Einrichtungen unverzüglich dem Betriebsführer oder der ihm für den Empfang solcher Nachrichten als zuständig bezeichneten Stelle zu melden.

Der Abwehrbeauft ragte, als Hilfsorgan der Gestapo, war verantwortlich dafür, dass Bestimmungen höherer Behörden in den Betrieben umgesetzt, kommuniziert und eingehalten wurden. Förger wurde auch informiert, wenn dem Werkschutz, der dem Abwehrbeauftragten zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung zu stehen hatte, Waffen bereitgestellt wurden. Generell sollte das Verhältnis zwischen Werkschutz und Abwehrbeauftragten sehr eng sein. Zumindest in der Spätphase des Krieges hatte sämtlicher Postverkehr der Gestapo über die Abwehrbeauftragten zu laufen, der die an den Werkschutz gerichteten Schreiben dann weiterleitete. Sämtliche Meldungen und Berichte des Werkschutzes mussten an den Abwehrbeauftragten gehen, der diese gegebenenfalls an die Gestapo weiterleitete.

Der Abwehrbeauftragte überprüfte nicht nur die deutsche Gefolgschaft durch V-Leute. Auch die ausländischen Arbeitskräfte wurden beobachtet. So erfolgten Weisungen in Angelegenheiten des Postverkehrs ausländischer Arbeiter. Außerdem hatte Förger auf Weisung Karl Theodor Röchlings diesem laufend über den Einsatz ausländischer Arbeiter, deren Unterbringung & Verpflegung zu berichten. Hierzu sollte der Abwehrbeauft ragte immer Zutritt zu den Ausländerquartieren haben, und der Werkschutzleiter musste ihm Informationen auf Anfrage liefern. Für den Besuch der Lager schaffte sich Förger einen eigenen Schäferhund an. Anordnungen innerhalb der Lager durfte der Abwehrbeauftragte, nachdem Schwierigkeiten zwischen Förger und der Unternehmensführung aufgekommen waren – zumindest ab 21. September 1943 – jedoch nur im Einvernehmen mit dem Betriebsführer treffen.

Zu den Aufgaben der Wehrmachtsverbindungsstelle bzw. des Abwehrbeauft ragten zählte ferner die Bearbeitung von Pass- und Grenzübertrittsangelegenheiten, die Bearbeitung der Personalbögen und Ausweise in den geschützten Betrieben, die Kontrolle und Ausgabe der Plaketten für die geschützten Betriebe sowie die Bearbeitung der Überprüfung von Gefolgschaftsmitgliedern im Einvernehmen mit der Gestapo. Der Völklinger Abwehrbeauft ragte verhandelte außerdem in Arbeitseinsatzfragen mit dem Oberbefehlshaber Frankreich und mit dem Rüstungskommando Nancy wegen Arbeitsverlagerungen.

Im November 1942 wurde festgelegt, dass der Werkluft schutzleiter des Werkes den Abwehrbeauftragten über sämtliche Brände auf der Hütte in Kenntnis zu setzen hatte. Bei Fliegeralarmen sollte kontrolliert werden, ob sich Anweisungen bezüglich des Verhaltens der Ausländer bewährten. Ferner mussten die Beobachtungen über den Krankenstand der gesamten Gefolgschaft gemacht und Ausländerfluchten dokumentiert sowie über Bummelanten berichtet werden.

Als Abwehrbeauft ragter war Förger zugleich stellvertretender Leiter des Werkschutzes. In Rasners Abwesenheit wurden Werkschutzangelegenheiten durch ihn unterzeichnet. Rasner war zugleich Förgers Stellvertreter. Nach Rasners Weggang Anfang Mai 1944 wurde offenbar auf Verlangen der Gestapo der Werkschutz dem politischen Abwehrbeauftragten unterstellt, da Rasners Nachfolger Webel angeblich nicht das Vertrauen der Geheimpolizei genoss.

Nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde wenige Tage später durch Erlass des Chefs der Sicherheitspolizei und SD die Unterscheidung in militärischen und politisch-polizeilichen Abwehrbeauftragten aufgehoben und die Abwehrbeauft ragten dem Chef der Sicherheitspolizei und dem SD sowie dem diesen nachgeordneten Gestapostellen unterstellt. Für die Durchführung des Abwehrschutzes in den Betrieben war nun alleine die Gestapo zuständig, der die Abwehrbeauftragten zu berichten hatten. Förger war fortan in Abwehrangelegenheiten nur noch der Gestapo
unterstellt.

Zu Differenzen zwischen Abwehrbeauftragtem und Unternehmensführung kam es wohl des Öfteren, weswegen die Werksleitung gegen Ende des Jahres 1943 für eine Absetzung bzw. ein freiwilliges Ausscheiden Förgers eintrat. So war es zu einer kleineren Auseinandersetzung zwischen Förger und Karl Theodor Röchling gekommen, da der Abwehrbeauftragte nach Röchlings Ansicht zu nachlässig bei der Erteilung von Erlaubnissen zum Zutritt zu den Roe- Fertigungsstätten war. Förger, der sich aktiv nach einer neuen Anstellung umsah – er hatte zum Beispiel im Februar 1944 um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses gebeten und Mitte Juni 1944 über Kriminalkommissar Philipp Mehl (Gestapo und SD Metz) eine Bewerbung als Werkschutzleiter und Abwehrbeauftragter der Reichswerke Hermann Göring eingereicht –, verblieb jedoch bis zur zweiten Evakuierung der „Roten Zone“ in Völklingen, da die Abwehrstellen, vor allem die Gestapo, eine Freigabe nicht genehmigten. Möglicherweise ruhte Förgers Stellung als Abwehrbeauftragter für einige Zeit, da sich in einem betriebsinternen Telefonverzeichnis ein Mann namens Bechthold als Abwehrbeauftragter ausmachen lässt. Anfang April suchte Förger jedenfalls bei von Gemmingen-Hornberg nach, seinen Dienst weiter versehen zu dürfen.

Die Streitigkeiten hatten zur Folge, dass die Werksführung nach Ersatzkandidaten für Förger suchte. Neben Webel, der bereits im November 1943 als Nachfolger ins Spiel gebracht worden war, stellten sich im März 1944 mit Oberst a. D. Lothar Koenhorn (Berlin; Jg. 1886) und Oberstleutnant a. D. Carl Bechthold (Wiesbaden; Jg. 1879) zwei mögliche Anwärter vor. Beide traten am 21. März in die Dienste der RESW. Während Koenhorn aufgrund unbefriedigender Leistungen bereits im Juni 1944 gekündigt wurde, blieb Bechthold den RESW weiter erhalten. Die Rasner-Nachfolge, für die er vorgesehen war, wurde ihm schließlich nicht übertragen. Auch die geplante Förger-Nachfolge ließ sich nicht durchsetzen, da Förger selbst eine Ernennung Bechtholds zum politischen und militärischen Abwehrbeauftragten verhinderte. In der Folge sollten dem Werkschutzleiter Webel, trotz seines nicht einwandfreien Gesundheitszustandes, Förgers Aufgaben übertragen werden. Da Karl Förger nachweislich im September 1944 weiterhin als der Abwehrbeauftragte unterzeichnete, wurde offenbar keine Veränderung vorgenommen.